Thema
:
Überwachung vom Staat
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28.11.2007
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Nylondiva
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Zitat von
Kuli
Wenn es ein begründeter Verdacht ist. Und auch, wenn sich nachher die Unschuld herausstellt.
Irrtümer sind nie ausgeschlossen.
Aber wie im Falle des §129a eine Fehlerquote von über 90%? Klingt nach Stümperei!
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