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Alt 28.11.2007   #58 (permalink)
Nylondiva
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Zitat von Kuli Beitrag anzeigen
Wenn es ein begründeter Verdacht ist. Und auch, wenn sich nachher die Unschuld herausstellt.
Irrtümer sind nie ausgeschlossen.
Aber wie im Falle des §129a eine Fehlerquote von über 90%? Klingt nach Stümperei!
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