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Alt 28.11.2007   #60 (permalink)
Nylondiva
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Sorry, hatte ich jetzt nicht drauf geachtet.

Der 129a betrifft die Bildung terroristischer Vereinigungen.

Wobei selbst in höchsten Justizkreisen noch nicht eindeutig geregelt ist, wann ein Verbrechen ein terroristisches Verbrechen, bzw. wann aus einer kriminellen Vereinigung eine terroristische Vereinigung wird.

Im Gegensatz zur Verbrechenaufklärung geht es hier um Vorbeugung. Und es scheint Usus zu sein, lieber ein paar Leute mehr als ein paar zu wenig in eine terroristische Vereinigung einzustufen.

Spitzenreiter ist zur Zeit ein bayrischer Landwirt, der sich abfällig über die Kosten des letzten Papstbesuches geäußert hat und infolge dessen gleich ein hochaufgerüstetes SEK auf seinem Hof begrüssen konnte. War bestimmt ein tolles Ereignis für seine 6 und 10 Jahre alten Kinder. Sowas bekommt man nicht oft geboten.

Anschließend vollständige erkennungsdienstliche Behandlung und nach 5 Stunden durfte er schon wieder nach Hause.

Naja - nur einer von 9.

Geändert von Nylondiva (28.11.2007 um 20:14 Uhr)
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