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Junior
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Stand bei uns gestern in der Zeitung, fürchterlich:
Prozessauftakt gegen 40-jährigen Strumpf-Fetischisten / Bei Verurteilung Sicherungsverwahrung möglich
Mit dem Kauf einer Strumpfhose hat eine 43-jährige Hannoveranerin möglicherweise einen gefährlichen Sexualstraftäter auf sich aufmerksam gemacht. Nachdem sie das Geschäft in der Innenstadt verlassen hatte, wurde sie am Parkplatz an der Köbelingerstraße Opfer eines brutalen Überfalls. „Ich hatte Todesangst. Immer wieder hat der Mann gegen meinen Kehlkopf gedrückt“, sagte die zierliche, attraktive Frau am Montag vor dem Landgericht.
Der 40-jährige Angeklagte Frank P. gilt als Strumpf-Fetischist. Wegen mehrerer Sexualdelikte war er 1988 zu acht Jahren Haft und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Am Abend des 13. Dezember 2004, als er sein Opfer mit einem Elektroschocker angriff, war P. Freigänger. Ihm wird versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Nach Schilderung der Frau fiel er plötzlich über sie her, als sie in ihren Audi TT steigen wollte. Mit brutaler Gewalt schob er sie auf den Beifahrersitz, schlug und würgte sie, versuchte, sich auf sie zu legen und berührte mehrmals ihre Oberschenkel. Die laut schreiende Frau leistete heftige Gegenwehr und konnte sich befreien. Polizeibeamte, die zufällig vorbeikamen, nahmen den Mann noch am Tatort fest.
Die Frage des Gerichts, warum er aus dem westfälischen Landeskrankenhaus Eickelborn nach Hannover gekommen sei, beantwortete der Angeklagte nicht. Seine spärliche Aussage verlas sein Verteidiger. Danach handelte es sich bei der Tat um versuchten Raub – ohne jeden sexuellen Hintergrund. Dieser Behauptung widersprach die Frau: Ihre Handtasche auf dem Beifahrersitz, aus der sichtbar ein 50-Euro-Schein heraushing, habe den Mann überhaupt nicht interessiert, erklärte sie.
Gegen P. war schon in Januar mehrere Tage verhandelt worden. Zur Urteilsverkündung wurde der Vorsitzende Richter jedoch krank, so dass die 1. Große Strafkammer den Prozess neu aufrollen musste. Damals hatte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten als höchstgefährlich eingestuft und fünf Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung beantragt. Offenbar hofft die Verteidigung, dass P. im Falle eines Raubes nicht dauerhaft zum Schutz der Allgemeinheit weggeschlossen wird.
Der psychiatrische Gutachter Johannes Pallenberg verwies darauf, dass sich P. selbst als Strumpf-Fetischist bezeichnet habe. Die Zeugin konnte sich auf seine Frage jedoch nicht erinnern, schon beim Kauf der Strumpfhose beobachtet worden zu sein. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
Prozessauftakt gegen 40-jährigen Strumpf-Fetischisten / Bei Verurteilung Sicherungsverwahrung möglich
Mit dem Kauf einer Strumpfhose hat eine 43-jährige Hannoveranerin möglicherweise einen gefährlichen Sexualstraftäter auf sich aufmerksam gemacht. Nachdem sie das Geschäft in der Innenstadt verlassen hatte, wurde sie am Parkplatz an der Köbelingerstraße Opfer eines brutalen Überfalls. „Ich hatte Todesangst. Immer wieder hat der Mann gegen meinen Kehlkopf gedrückt“, sagte die zierliche, attraktive Frau am Montag vor dem Landgericht.
Der 40-jährige Angeklagte Frank P. gilt als Strumpf-Fetischist. Wegen mehrerer Sexualdelikte war er 1988 zu acht Jahren Haft und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Am Abend des 13. Dezember 2004, als er sein Opfer mit einem Elektroschocker angriff, war P. Freigänger. Ihm wird versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Nach Schilderung der Frau fiel er plötzlich über sie her, als sie in ihren Audi TT steigen wollte. Mit brutaler Gewalt schob er sie auf den Beifahrersitz, schlug und würgte sie, versuchte, sich auf sie zu legen und berührte mehrmals ihre Oberschenkel. Die laut schreiende Frau leistete heftige Gegenwehr und konnte sich befreien. Polizeibeamte, die zufällig vorbeikamen, nahmen den Mann noch am Tatort fest.
Die Frage des Gerichts, warum er aus dem westfälischen Landeskrankenhaus Eickelborn nach Hannover gekommen sei, beantwortete der Angeklagte nicht. Seine spärliche Aussage verlas sein Verteidiger. Danach handelte es sich bei der Tat um versuchten Raub – ohne jeden sexuellen Hintergrund. Dieser Behauptung widersprach die Frau: Ihre Handtasche auf dem Beifahrersitz, aus der sichtbar ein 50-Euro-Schein heraushing, habe den Mann überhaupt nicht interessiert, erklärte sie.
Gegen P. war schon in Januar mehrere Tage verhandelt worden. Zur Urteilsverkündung wurde der Vorsitzende Richter jedoch krank, so dass die 1. Große Strafkammer den Prozess neu aufrollen musste. Damals hatte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten als höchstgefährlich eingestuft und fünf Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung beantragt. Offenbar hofft die Verteidigung, dass P. im Falle eines Raubes nicht dauerhaft zum Schutz der Allgemeinheit weggeschlossen wird.
Der psychiatrische Gutachter Johannes Pallenberg verwies darauf, dass sich P. selbst als Strumpf-Fetischist bezeichnet habe. Die Zeugin konnte sich auf seine Frage jedoch nicht erinnern, schon beim Kauf der Strumpfhose beobachtet worden zu sein. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.