Ab 01.01.2008 gilt die 5.Novelle der VerpackV.
Das wird jetzt den vermutlich wenigsten Leuten was sagen....
Es wird jedem Versandhändler (Onlineshop) gesetzlich vorgeschrieben, dass er die Kosten der Verwertung der Verpackung tragen muss. Ergo - die Kosten der möglicherweise Rücksendung des Verpackungsmaterials durch den Kunden muss der Händler tragen. Alternativ bleibt jedem Onlinehändler nur der Weg der Lizenznahme / Anbindung an ein Vewertungssystem. Das kostet dem Händler zusätzlich Geld. Üblicherweise werden dann diese Kosten dem Käufer auferlegt werden.
Unterm Strich ist zu erwarten, dass ab 01.01.2009 die Preise bei Onlineshopping steigen werden.
Das wird jetzt den vermutlich wenigsten Leuten was sagen....
Es wird jedem Versandhändler (Onlineshop) gesetzlich vorgeschrieben, dass er die Kosten der Verwertung der Verpackung tragen muss. Ergo - die Kosten der möglicherweise Rücksendung des Verpackungsmaterials durch den Kunden muss der Händler tragen. Alternativ bleibt jedem Onlinehändler nur der Weg der Lizenznahme / Anbindung an ein Vewertungssystem. Das kostet dem Händler zusätzlich Geld. Üblicherweise werden dann diese Kosten dem Käufer auferlegt werden.
Unterm Strich ist zu erwarten, dass ab 01.01.2009 die Preise bei Onlineshopping steigen werden.