Solange die Verpackung ungeöffnet ist, ja.
Ein Produktmangel kann aber erst nach öffnen der Verpackung festgestellt werden.
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Gewährleistung bei Kleidung – Verkäuferpflicht?
Die Gewährleistungsansprüche von Käufern beziehen sich nur auf die Kleidung, die wegen bestimmter ersichtlicher Mängel zurückgegeben wird. Ein gesetzliches
Rückgaberecht für Kleidung gibt es nicht, auch wenn der Volksmund davon ausgeht. Entspricht die gekaufte Hose nicht mehr dem eigenen Geschmack, muss der Verkäufer sie nicht zurückzunehmen. Oft räumen Verkäufer ihren Kunden allerdings freiwillig ein Rückgaberecht ein. Besteht die Möglichkeit auf Rückgabe wird dies auf dem Kassenbon oder an den Schaufenstern des Geschäfts ausgehängt. Auch die Rückgabefrist ist hier vermerkt.
Ist die Hose allerdings beschädigt, muss man die mangelhafte Ware nicht akzeptieren. Die Rechte des Käufers bei Mängeln ist im § 437 BGB geregelt. Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bei Kleidung. Der Verkäufer ist damit in der Pflicht, dem Käufer nach § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches „Nacherfüllung“, „Rücktritt vom Vertrag“, „Schadensersatz“ oder „Ersatz für vergebliche Aufwendungen“ zu gewähren. Die sogenannte Garantie beruht auf freiwilliger Basis des Verkäufers und entspricht damit keiner gesetzlichen Verpflichtung.
Reklamation – wie lange möglich?
Beim Kauf entsteht zwischen Verkäufer und Käufer ein
Kaufvertrag. Dieser beinhaltet Rechte und Pflichten für die beiden Vertragspartner. Die Möglichkeit der Reklamation wird von der sogenannten Verjährungsfrist begrenzt. Nach dem Kauf hat der Käufer insgesamt zwei Jahre Zeit, bis die Gewährleistung bei Kleidung verwirkt ist. Zudem ist gesetzlich festgeschrieben, dass die fehlerhafte Ware nach sechs Monaten dem Verkäufer als Beweislast vorzuliegen hat. Die Ansprüche auf Gewährleistung gelten gegenüber dem Verkäufer. Der Hersteller ist nicht in der Pflicht, Gewährleistung bei Kleidung zu leisten. Bei einem Kauf im Internet gelten wiederum andere Regeln. Der Online-Käufer hat nach Erhalt der Ware zwei Wochen Zeit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
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Zu beachten ist natürlich der feine Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt - Garantie ist freiwillige Leistung von Händler oder Hersteller. Zudem tritt nach 6 Monaten die sog. Beweislastumkehr inkraft, d.h. nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Aber soweit braucht man gar nicht gehen Mangelhaffte Ware sollte natürlich so schnell wie möglich nach erhalt der Ware beanstandet und reklamiert werden. Also nach erhalt aus der Packung nehmen und einmal drüber schauen - kommt man damit erst nach 3 oder 4 Wochen an ist das blöd.
Stellt man dabei jedoch fest, dass due Strumpfhose mangelhaft ist, da Nähte nicht zusammen genäht sind oder der Bund der Strumpfhose nur auf halber länge angenäht ist, dann muss man das natürlich nicht hinnehmen oder sein Geld abschreiben, weil man die Packung schon geöffnet hat.