Es geht hier nicht um den Verkauf der Hose. Das wäre stinknormales Vertragsrecht nach dem BGB. Da gebe ich dir Recht der Verkäufer kann von niemandem gezwungen werden dir etwas zu verkaufen.
Nur wenn ich mich recht entsinne ging es um die Benutzung der Umkleidekabine, die verehrt wurde, mit dem Hinweis die weibliche Kundschaft würde das nicht akzeptieren. Wäre man(n) frau gewesen, hätte man(n) die Kabine benutzen können.
Ja, das wäre es in der Tat. Jedenfalls dann, wenn man den Mitarbeitern der Wolfordschen Kundenbetreuung und der Rechtsabteilung mit einer solchen Comedy-Nummer eine große Freude bereiten möchte. Schließlich gibt es da bestimmt nicht immer so viel zu lachen.
Daphne hat selbstverständlich Recht, hier handelt es sich nicht um eine Diskriminierung im Sinne des Gesetzes. Wer zu einer anderen Einschätzung der Rechtslage gelangt, sollte vorsichtshalber über die Formulierung von Klageschriften nachdenken, die eine verwehrte Benutzung der Damentoilette, die Nichtverlegung auf die Frauenstation im Krankenhaus, die Verweigerung der Untersuchung auf dem Gynäkologenstuhl und ähnliche Vorkommnisse zum Inhalt haben. Wer möchte, darf auch seinen Schöpfer wegen Verweigerung der Geburtsfähigkeit vor den Kadi zerren.
Im Übrigen halte ich die Aufwertung einer solchen Lapalie auch für nicht angemessen gegenüber Menschen, die tatsächlich unter Diskriminierungen zu leiden haben und die durch das angesprochene Gesetz geschützt werden sollen.