Was mit Bildern passieren kann und darf

Hallo @fshgeorg , hallo @Sheeva , in diesem Punkt habt ihr Recht. Du @Sheeva hast eine Anfrage gestellt und den Schreibern hier steht es frei, sich bei Dir zu melden. Nüchtern betrachtet, stünde einem Fotoshooting nichts im Wege, würde Dein Motto beiden gefallen, deine Plattform viele Follower haben, und Du ein guter Fotograf wärest.

Eine öffentliche Plattform ist leider angreifbar. Auch wenn Du und das Modell sich über die Copyright Modalitäten einig seid, die öffentlich eingestellten Bilder können auch ohne Downloadfunktionen von Dritten abgezogen und anderweitig verwendet werden. Dieser hätte vielleicht eine andere Vorstellung bezüglich der Bilderrechte.

Ich stelle die brisante Frage, denn der Fetischgedanke ist ja bei vielen hier sehr verpönt und sogar abscheulich ;) : Würde es Euch gefallen, Eure Fotos auf Fetischseiten ausgestellt zusehen? Auf diesen Seiten, wenn die Forenbetreiber keinen DMCA/oder anderweitig unterstützen, hättet ihr keine Zugriffsrechte und der böse Fetischfußtritt würde an Euch haften.

Leute, die Diskussion wird immer dämlicher. Es wurde doch gar nicht spezifiziert dass es sich um "Pfui" Fotos handelt.
Bei harmlosen Bildern ist doch nix dabei.
Hallo @Georg du musst mit deinen Aussagen sehr vorsichtig sein und nicht als Pillepalle abhalftern. Es geht hier nicht um alltägliche Aufnahmen. Diese könnten vielleicht für jemanden peinlich werden, würde seine Ehefrau fragen:

„Schatz, warum bist du denn in Dortmund gewesen und wer ist die Frau an deiner Seite?“

Nein, bitte bedenke, was eine KI/AI schon heute für Möglichkeiten besitzt. Schlimm ist, dass selbst Laien die Möglichkeit haben, Apps für diverse „Anpassungen“ zu nutzen. Erst kürzlich haben wir ein Thema dazu eingestellt.


Würde es jemand gefallen, würde ein unbequemer Zeitgenosse seine Bilder nutzen und ihn in einem Deepfake mit einer Erektion in seiner Strumpfhose als "leidenschaftlichen" Fetischisten darstellen? Derartiges wäre leider schon möglich. Auch wenn 50 von 100 Personen sofort den Fake erkennen, die andere 50 Personen könnten Dir Ärger bereiten. Daher @Sheeva , seit bitte mit Veröffentlichungen vorsichtig.
 
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Bei einen Mann der Bilder von seiner Frau einstellt, fällt mir mindestens noch ein anderer möglicher Grund für den Löschungswunsch ein.
Ich würde mich hüten Bilder von irgendjemandem zu veröffentlichen, insbesondere welche die "etwas mehr als alltäglich" sind, die Person erkennbar darstellen und unentgeltlich entstanden sind. Der oder die Fotografierte haben immer und zeitlich unbegrenzt das nicht ausschließbare Recht auf Löschung der veröffentlichung, was unter Umständen sehr kompliziert, aufwändig und/oder teuer werden kann. Weiters kann u.U. Wiedergutmachung eines durch die Bekanntwerdung entstandenen Schadens eingefordert werden. Also zB Arbeitsplatzverlust oder Scheidungsfolge.

Das "Recht am eigenen Bild" ist ein sehr gefährlicher juristischer Gegenstand, umso mehr wenn es eine Person in einer Weise darstellt, die nicht alltäglich ist (in irgendeiner Weise kompromittierend) und die Person in den Mittelpunkt rückt ("kein Beiwerk").

Ein guter Ausweg aus diesem Dilemma ist es, dass die gezeigte Person ihre Bilder selbst veröffentlicht.

Auch sind Bilder, die auf Basis eines Vertrags mit einer Gegenleistung (Sach- oder Geldwert) entstanden sind, eine andere juristische Materie. Bilder von Bezahlmodels oder anderer fremder (!) Personen, die als Gegenwert nachweislich eine Leistung erhalten haben (zB Bildabzüge), und nachweislich (schriftlich!) der Nutzung in der angestrebten Weise zugestimmt haben, von dieser Problematik ausgenommen. Und Vorsicht: Der Vertrag erlangt erst durch die erbrachte Gegenleitung Gültigkeit! Stammt die fotografierte Person aus einem Naheverhältnis (Beziehung, Dienstverhältnis) könnte diese Zusage wieder relativ einfach angefochten werden (Entfall der Grundlage der Zustimmung).
 
... Das "Recht am eigenen Bild" ist ein sehr gefährlicher juristischer Gegenstand, umso mehr wenn es eine Person in einer Weise darstellt, die nicht alltäglich ist (in irgendeiner Weise kompromittierend) und die Person in den Mittelpunkt rückt ("kein Beiwerk"). ...
Bist du vom Fach, z.B. Jurist?
 
Bin nur Fotograf mit Meisterbrief. Also nicht vom juristischen Fach, habe aber einige Vorträge von der Wirtschaftskammer Österreich genau dazu konsumiert. Wird in Deutschland nicht anders aussehen, die Rechtsprechung ist meines Wissens sehr ähnlich.

Ein dort breitgetretener Klassiker wäre: Mann mit Freundin mit eindeutigem intimen Kuss und Hand auf der Hüfte auf einer Party im privaten Raum fotografiert, irgendwer stellt das in Facebook ein und die Ehefrau verlangt nach Kenntniserlangung die Scheidung wegen Ehebruch. Der bloßgestellte Ehemann kann den Veröffentlicher des Bildes klagen.

Oft wird angenommen, dass ein voller Blick in die Kamera ohne abwehrende Geste eine Einverständniserklärung für alles mögliche sei. Tatsächlich mag die Person kein Problem damit haben, dass das Foto entsteht — möglicherweise aber mit dem Kreis der Betrachter.

Eine Veröffentlichung liegt immer vor, wenn der Kreis der Betrachter nicht kontrollierbar ist, also das Bild öffentlich zugänglich.
 
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Ein dort breitgetretener Klassiker wäre: Mann mit Freundin mit eindeutigem intimen Kuss und Hand auf der Hüfte auf einer Party im privaten Raum fotografiert, irgendwer stellt das in Facebook ein und die Ehefrau verlangt nach Kenntniserlangung die Scheidung wegen Ehebruch.
...der Cold-Play-Moment :emoji_laughing: :emoji_laughing: :emoji_laughing:
 
In Deutschland gilt bei Scheidungen das "Zerrüttungsprinzip" mit Trennungsjahr. Ehebruch ist kein automatischer Scheidungsgrund mehr.
 
Es geht nicht um die schuldhafte Begründung der Scheidung. — Es geht um den Schaden, den der Veröffentlicher durch die Publikmachung anrichtete, egal ob begründet oder nicht. Und diesen Schaden kann man einklagen, zB wirtschaftliche Nachteile aus der Trennung.

Jein, das Beispiel des Cold-Play-Kiss-Cam passt gut und auch nicht. Ja, er verlor seinen Job und hätte einen einklagbaren Schaden erlitten. Allerdings ist der Eintritt in Konzerte idR mit Geschäftsbedingungen verbunden, die das Fotografiertwerden am privaten Gelände des Veranstalters durch dessen beauftragtes Personal einschließen. Kauft man die Karte akzeptiert man diese Vereinbarung. Wenn andere Personen fotografieren und veröffentlichen sieht die Sache wieder anders aus …

Anderes Beispiel. Etwas freizügigere, nicht einmal obszöne Fotos einer Dame. Die Dame ist Lehrerin, die Bilder werden irgendwo gepostet, die Fotos werden publik und die Dame erkannt — der Lehrerjob ist weg weil wegen Vorbildwirkung für Unmündige nicht vereinbar mit dem Berufsbild. Die Dame kann den Veröffentlicher auf Schadenersatz für die Nachteile aus dem Jobverlust klagen.
 
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Japp, das klingt nach geltendem Recht.

Wobei ich bezüglich der Kiss-Cam die Frage aufwerfen möchte, was denn ursächlich den Schaden angerichtet hat, das Fehlverhalten der fotografierten Person oder das (unbedarfte) Veröffentlichen des entlarvenden Beweismaterials?

Darüber hinaus könnte man ja auch mal den Blick vom wirtschaftlichen Schaden der Täter auf den emotionalen Schaden bei den Geschädigten lenken.
Ist der zu vernachlässigen, weil er nicht geldwert berechenbar ist?
Ja, juristisch ist er das.
Geltendes Recht muss nicht zwingend richtig sein.

Beim Beispiel der Lehrerin wird es dagegen etwas moralinsauer.
Viele Berufe erfordern die Einhaltung eines moralischen Leitfadens.
Wird dieser verletzt hat das Konsequenzen.
Entscheidet sich eine erwachsene, mündige Person also, diesen auszusetzen, für (aus eigener Sicht) "harmlose" freizügige Fotos, die vermutlich auch nie an die Öffentlichkeit gelangen sollten, geht sie trotzdem damit das Risiko ebendieser Konsequenzen ein.
Das behält seine Gültigkeit auch wenn einzelne diese Konsequenzen für überzogen oder unangemessen halten.

SiSi <--- weder Kläger noch Richter
 
Wird dieser verletzt hat das Konsequenzen.
Entscheidet sich eine erwachsene, mündige Person also, diesen auszusetzen, für (aus eigener Sicht) "harmlose" freizügige Fotos, die vermutlich auch nie an die Öffentlichkeit gelangen sollten, geht sie trotzdem damit das Risiko ebendieser Konsequenzen ein.
Das behält seine Gültigkeit auch wenn einzelne diese Konsequenzen für überzogen oder unangemessen halten.

SiSi <--- weder Kläger noch Richter
Klingt für mich mal wieder nach Täter-Opferumkehr. Nach dem Motto:
Die ist ja selbst schuld, wenn sie so aufreizend rumläuft.
 
Ist eine Kulturfrage. Früher war das so, wie SiSi es anspricht, heute nicht mehr.

Logisch richtiger ist es, den Veröffentlicher, den Grapscher, den Vergewaltiger in die Verantwortung zu nehmen.
Dem menschlichen "triebhaften Wesen" folgend, müsste man eine Vermeidungsstrategie empfehlen.

— In welcher Welt wollen wir als Gesellschaft leben?
 
Klingt für mich mal wieder nach Täter-Opferumkehr. Nach dem Motto:
Die ist ja selbst schuld, wenn sie so aufreizend rumläuft.
Ja, natürlich. Wer sich zu nah ans Feuer wagt, verbrennt. Was hat das mit der Kiss-Cam zu tun?
Und Lehrerin: Natürlich ist jeder für das verantwortlich, was er hochlädt. Und wenn etwas publik ist, dann muss man die Konsequenzen aushalten. Erstens hätte man vorher darüber nachdenken können und zweitens was will eine Lehrerin machen, wenn ihre Bilder bei ihren Schülern die Runde machen? Dann ist das Kind im Brunnen. Und das Ansehen und die Vorbildfunktion weg. Oder sogar der Beamtenjob.
 
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Was mit Bildern passieren kann und darf?
Darf ist relativ eingeschränkt, weil die fotografierte Person einer Veröffentlichung zustimmen muß.
Was passieren kann ist da schon vielfältiger, da kann nämlich so ziemlich alles passieren. Wir haben selbst schon einigen Mißbrauch mit unseren Bildern erlebt, aber zum Glück nix dramatisches.
 
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