Über den Sinn oder Unsinn von "Sport"-Waffen

Mein Opa hatte Mitte der 80er Jahre mal Stress mit den Behörden.

Und zwar war mein Opa Offizier bei der Luftwaffe im Krieg. Und in dieser Szellung war er dazu berechtigt seine Dienstwaffe ( Pistole ) auch privat zu tragen bzw. führen. Na ja, lange Rede kurzer Sinn. Er kam also Mitte der 80er mit seinem Auto in diese Verkehrskontrolle und der Polizist fragte Plichtbewußt ob Alkohohl getrunken wurde und ob sich Waffen am Körper oder im Fahrzeug befänden.
Und mein Opa: Ja, ich führe eine Pistole am Hosenbund ( Gürtel ). Und dann wurde es offenbar " lustig ".
Der Polizist fragte nach dem Waffenschein und mein Opa: einen Waffenschein könne er nicht vorlegen er wäre aber Offizier der ehemaligen Wehrmacht und damit berechtigt eine Waffe zu Führen. Der Polizist darauf hin: aber das würde doch jetzt keine Gültigkeit mehr haben. Mein Opa darauf hin: doch!
Opa wurde die Waffe abgenommen und er musste mitkommen zur Wache. Opa hatte mitlerweile Oma angerufen. Sie solle doch mit seinem alten Soldbuch zur Polizeiwache kommen damit alles geklärt wird. Auf der Wache wurde währenddessen von einen Polisten eine Anzeige geschrieben.
Meine Oma kam dann irgendwann mit dem Soldbuch an der Wache an, wo dann alles schwarz auf weiß eingetragen war. Mittlerweile schauten sich mehrere Beamten wohl das Soldbuch an und waren sich dann gemeinsam einig, das dieses Dokument nicht mehr gültig sei.
Mein Opa dann: Mein Führerschein wurde 1938 ausgestellt und der wäre aber nach Auffassung der Behörden gültig? Dann kam wohl der der Dienststellenleiter. Dieser führte einige Telefonate. Am Ende konnte dann mein Opa mit seiner Knarre gehen. So, mein Opa ist dann 1999 gestorben, und meine Oma hatte dann die Waffe. Meine Oma ist 2010 gestorben. Jetzt hat mein Vater die Pistole. Und das völlig legal. Da es sich um eine Waffe aus Wehrmachtsbeständen handelt ist sie auch nirgendwo regestriert ausser im Soldbuch meines Opas.
Also soooo streng wie oft behauptet, ist das Waffengesetz hier doch nicht. Mich würde mal interessieren, wieviele Waffen aus diesen Beständen noch völlig legal irgendwo schlummern.
o.k. be it as it may....

Waffen können vererbt werden, ja. Allerdings ist die entsprechende vorgeschriebene Lagerung hierfür einzuhalten. Desweiteren wird der Munitionserwerb gestrichen, d.h. es darf weder Mun für diese Waffe besessen werden, noch gekauft werden.
Auch wenn es Opas Luger von 1928 ist, muss diese in einem Entsprechenden Waffenschrank versperrt sein.

Da ist es auch egal, ob der Erbe reiner Erbe ist oder ggf. Schütze oder Jäger, Waffen jeglicher Art sind in entsprechenden Behältnissen wegzusperren.
Gleiches gilt für Munition, wenn auch hier die Auflagen an die Beschaffenheit der Aufbewahrung ETWAS leichter sind, aber ebenso weggesperrt ohne möglichen Zugriff unbefugter.
 
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