Ich habe gestern während unseres Tauchtrainings den befreundeten Schwimmmeister (bitte nicht Bademeister sagen) die Frage nach der korrekten Badebekleidung gestellt. Seine Aussage gilt natürlich primär für sein Bad.
Badebekleidung muss den Ansprüchen des Schwimmbetriebs genügen
- Es darf nicht färben
- Es muss dem hygienischen Anspruch genügen
- Es muss dem Sicherheitsstandard genügen
- Es muss angemessen sein
Bezogen auf die letzte Aussage, was ist angemessen?
Da ich direkt gefragt habe: Darf ein Mann beispielsweise im Bad einen Bikini tragen?
Antwort: Die Schwimmmeister haben nicht die Möglichkeit, dem Mann diesen Bikini zu verbieten. Auch wenn, original wiedergegeben „…. Es total bescheuert aussehen würde….“.
Es wäre sonst und da hat
@Fahrenheit451 Recht, eine Diskriminierung. Hallo
@Gotti , in diesem Fall hättest Du keine Möglichkeit, über den Schwimmmeister einzugreifen.
Jetzt aber das „Aber“: Eingreifen würden Schwimmmeister dann, wenn die Intimzone des Trägers, egal ob bei
Mann oder Frau, zu freizügig über die Badebekleidung dargestellt werden würde.
Ein Mann, im String-Tanga und gut bestückt, würde dann freundlich, aber bestimmend zum Wechseln der Badebekleidung aufgefordert werden. Hier verwies er auf das Hausrecht und das Vorrecht der Schwimmmeiter*innen, Entscheidungen über angemessen oder nicht zu treffen.
Ich meine, wir haben unter den Schreibern einen Schwimmeister, hallo
@Holger , Eventuell könntest Du hier mit Deinen Input abschließend beisteuern.