Und damit hält sich der Bundesminister der Verteidigung an das Grundgesetz, denn dort ist die Trennung von Polizei- und Verteidigungsaufgaben strikt geregelt.Der Bundes-Boris möchte seine Truppe zur Drohnenabwehr ja nicht im Inland einsetzen,
Das im übrigen nicht ganz ohne Grund, wenn man der deutschen Geschichte vor der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland gewahr ist.
In vielen anderen Ländern können und konnten wir sehen, welche Auswirkungen ein Fehlen dieser Trennung auf Bürger haben kann, sei es nun der Platz des himmlischen Friedens, den ich noch in meiner Studienzeit fassungslos über das Medium Zeitung verfolgte, der Prager Frühling, den ich nur aus den Geschichtsbüchern und der Literatur kenne oder die neuerlichen Unterstützungen der hilflosen demokratischen Gouverneure in amerikanischen Bundesstaaten durch die Armee.
Ich persönlich bin da sehr froh, dass wir nicht dem vermeintlichen Pragmatismus den Vorzug geben, sondern uns, auch im gesellschaftlichen Diskurs, die Frage stellen können, ob eine Amtshilfe (in diesem Fall wohl nach Art. 87a GG) möglich und sinnvoll ist.
Das mag den Makel des Zeitverzugs haben, denn wir werden nicht die schnelle Eingreiftruppe bilden können, ohne das vorher zu diskutieren.
Ob darüber nun der Putin lacht, wie es der @Pfälzer schreibt, sei dahingestellt, in den letzten tausend Jahren haben am Ende immer die Länder und Staaten prosperiert, die ihren Bürgern Freiheit und Sicherheit bieten konnten.