Das wird hier nicht gefordert!
wie oben schon sinngemäß zitiert: "Es sterben schon genug Menschen durch die Waffen der Polizei"
Antwort eines Diskutanten, wiederum sinngemäß: "Wegen mir könnten es mehr sein"
Derr Schutz des menschlichen Lebens steht nicht umsonst sehr weit vorn im deutschen Grundgesetz als höchstes Gut verankert.
Alle Bestrebungen, das zu relativieren, "ja, aber wenn der mich bedroht..", ".. um die isses doch nicht schade, hat ja selbst angefangen", etc. stehen NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes.
Es gibt im deutschen Rechtssystem eine Menge Möglichkeiten, eine Tötung strafrechtlich zu bewerten, damit lassen sich meiner Meinung nach auch Vorgänge beurteilen, die aus einer Reaktion auf Gewalt oder einer Bedrohungslage entstehen.
Die grobe Vereinfachung zu "Auge um Auge, Zahn um Zahn" halte ich aber nach wie vor für populistisch und, wie die Geschichte uns gelehrt haben sollte, für brandgefährlich.
Justitia hält die Waage blind und hält nicht fest, auf welcher Seite welche Gewalt in die Schale gelegt wird.
Insofern wäre es erstaunlich, wenn dem vermeintlichen Täter aus der einen Gruppe ein Vorteil gegenüber dem aus der anderen Gruppe eingerräumt würde, weil man a priori eine diffuse Bedrohung durch die andere Gruppe in die Waagschale wirft, die im Einzelfall dann ja vielleicht noch nicht einmal als gegeben gesehen werden kann.
Berücksichtigen kann man die diffuse Bedrohung im Rahmen des StGB natürlich schon und ich denke, das ist auch jedem deutschen Juristen klar und wird täglich angewandt.
Trotzdem ist so ein Schuss offensichtlich in Ausnahmesituationen notwendig.
Dagegen ist nie argumentiert worden, auch wenn ich noch kurz das Merkmal der "Verhältnismäßigkeit" in die Diskussion werfen möchte.
Klar, es gibt diese Notwehrsituation, die sich nicht anders lösen lässt, auch klar, es gibt Fehleinschätzungen derjenigen, die eine solche Notwehrsituation fälschlich annehmen und hernach des Lebens nicht mehr froh werden, weil sie jemanden erschossen haben, der doch nur eine Spielzeugpistole in der Hand hielt.
Genau hier geht es zurück zur Frage, ob die Polizei nicht auch schwere Waffen haben sollte!
Beispiel:
"Polizist in Auseinandersetzung mit vielen gewaltbereiten Demonstanten der extremistischen Gruppierung deiner Wahl sieht sich bedroht, zieht seine Pistole, zunächst um zu zeigen, dass er bei einem tätlichen Angriff bereit ist, sich zu verteidigen. Der Angreifer lässt sich davon nicht abhalten, stürmt auf den Polizisten zu, woraufhin dieser schießt und im allgemeinen Durcheinander nicht die Extremitäten trifft, sondern eine tödliche Schußverletzung hervorruft."
Soweit, so gut, kann passieren, aber hätte der gleiche Polizist statt einer Pistole eine Maschinenpistole in der Hand gehabt, hätte er vielleicht mit einer kurzen Feuersalve noch einige Umstehende schwer verletzt oder getötet.
Es scheint mir also logisch, die Polizisten mit den Waffen auszurüsten, die dienlich sind, sich zu verteidigen und verhältnismäßig auf Bedrohungen zu reagieren.