Bitte Account löschen

Hallo Admins:
Bitte meinen Account löschen.
Dank an alle die zahlreich geliked und kommentiert haben.
Gute Zeit und weiterhin viel Spaß bei unserer gemeinsamen Leidenschaft. Bleibt stabil ;):emoji_thumbsup:
wenn du deine bilder gelöscht haben willst, musst du das selbst machen. die löschen sich nicht mit.
 
... ich warte noch eine Nacht, vielleicht überlegt er es sich ja nochmal.
Sehr weise Entscheidung. Wäre schade Herrn @oli15den und Frau Oli zu verlieren.
Andere Personen auf den Bildern sind manchmal ein Problem. Um mit Dir nicht in Konflikt zu geraten veröffentlichen ja viele Kollegen hier nur vorsorglich die Bilder vom großen Zeh in Großaufnahme.
 
Die Bilder waren gestern Abend schon alle gelöscht. Das ist sehr, sehr schade, denn die Beiden waren ein richtige Bereicherung hier für das Forum.:emoji_sob:
es werden leider immer weniger Leute "mit Kopf" hier. Auf in die Anonymität des Internets!
 
so, jetzt muss ich dem wunsch aber nachkommen.

möglicherweise weil ich heute ein bild von ihm gelöscht habe auf den andere personen zu sehen waren (streetpic = probleme mit urheberrecht) und er ist deswegen sauer? ...

Bei einen Mann der Bilder von seiner Frau einstellt, fällt mir mindestens noch ein anderer möglicher Grund für den Löschungswunsch ein.
Aber da Oli leider nicht auf fshgeorgs Frage reagiert hat, ist das alles nur müßige Spekulation. Er war vor 35 Minuten zuletzt online, hätte also Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt.
 
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wie schade. danke für die vielen schöne bilder. mach´s gut und wenn du es dir anders überlegst, kannst du dich ja wieder anmelden.
gruß
true
 
Sehr schade. Die Beiden waren ein Lichtblick hier in diesem Forum. Mir fallen nur noch zwei weitere ein. Hoffentlich bleiben die wenigstens hier. Vielleicht sollte ich mal wieder die Bilder von meiner hübschen Frau hochladen……Denke aber, dann hätte ich mein Thema verfehlt. Den Fehler habe ich schon einmal gemacht.
Schade…..es ist wie es ist.
 
Bei einen Mann der Bilder von seiner Frau einstellt, fällt mir mindestens noch ein anderer möglicher Grund für den Löschungswunsch ein.
Ich würde mich hüten Bilder von irgendjemandem zu veröffentlichen, insbesondere welche die "etwas mehr als alltäglich" sind, die Person erkennbar darstellen und unentgeltlich entstanden sind. Der oder die Fotografierte haben immer und zeitlich unbegrenzt das nicht ausschließbare Recht auf Löschung der veröffentlichung, was unter Umständen sehr kompliziert, aufwändig und/oder teuer werden kann. Weiters kann u.U. Wiedergutmachung eines durch die Bekanntwerdung entstandenen Schadens eingefordert werden. Also zB Arbeitsplatzverlust oder Scheidungsfolge.

Das "Recht am eigenen Bild" ist ein sehr gefährlicher juristischer Gegenstand, umso mehr wenn es eine Person in einer Weise darstellt, die nicht alltäglich ist (in irgendeiner Weise kompromittierend) und die Person in den Mittelpunkt rückt ("kein Beiwerk").

Ein guter Ausweg aus diesem Dilemma ist es, dass die gezeigte Person ihre Bilder selbst veröffentlicht.

Auch sind Bilder, die auf Basis eines Vertrags mit einer Gegenleistung (Sach- oder Geldwert) entstanden sind, eine andere juristische Materie. Bilder von Bezahlmodels oder anderer fremder (!) Personen, die als Gegenwert nachweislich eine Leistung erhalten haben (zB Bildabzüge), und nachweislich (schriftlich!) der Nutzung in der angestrebten Weise zugestimmt haben, von dieser Problematik ausgenommen. Und Vorsicht: Der Vertrag erlangt erst durch die erbrachte Gegenleitung Gültigkeit! Stammt die fotografierte Person aus einem Naheverhältnis (Beziehung, Dienstverhältnis) könnte diese Zusage wieder relativ einfach angefochten werden (Entfall der Grundlage der Zustimmung).
 
... Das "Recht am eigenen Bild" ist ein sehr gefährlicher juristischer Gegenstand, umso mehr wenn es eine Person in einer Weise darstellt, die nicht alltäglich ist (in irgendeiner Weise kompromittierend) und die Person in den Mittelpunkt rückt ("kein Beiwerk"). ...
Bist du vom Fach, z.B. Jurist?
 
Bin nur Fotograf mit Meisterbrief. Also nicht vom juristischen Fach, habe aber einige Vorträge von der Wirtschaftskammer Österreich genau dazu konsumiert. Wird in Deutschland nicht anders aussehen, die Rechtsprechung ist meines Wissens sehr ähnlich.

Ein dort breitgetretener Klassiker wäre: Mann mit Freundin mit eindeutigem intimen Kuss und Hand auf der Hüfte auf einer Party im privaten Raum fotografiert, irgendwer stellt das in Facebook ein und die Ehefrau verlangt nach Kenntniserlangung die Scheidung wegen Ehebruch. Der bloßgestellte Ehemann kann den Veröffentlicher des Bildes klagen.

Oft wird angenommen, dass ein voller Blick in die Kamera ohne abwehrende Geste eine Einverständniserklärung für alles mögliche sei. Tatsächlich mag die Person kein Problem damit haben, dass das Foto entsteht — möglicherweise aber mit dem Kreis der Betrachter.

Eine Veröffentlichung liegt immer vor, wenn der Kreis der Betrachter nicht kontrollierbar ist, also das Bild öffentlich zugänglich.
 
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