lange schon schwirrt es mir im Kopf, dieses Thema hier einmal anzusprechen.
Vor einigen Monaten wurden alle Mitarbeiter unseres Unternehmens, über die vom AGG geschützten Diskriminierungsmerkmale - ich nehme jetzt mal die für uns relanten Themen heraus - informiert :
1. Geschlecht : umfasst männliches und weibliches Geschlecht, auch Transsexualität und Zweigeschlechtlichkeit
2. sexuelle Indentität: sexuelle Veranlagung und Selbstbestimmung, insbesondere auch Hetereo-, Homo-, und Bisexualität
Hatte schon mit einem mir bekannten Arbeitsrechtler darüber gesprochen: der Sinn dieses Gesetztes ist, das diese Gleichbehandlung auf einen möglichst breiten Fuss in der Öffentlichkeit gestellt werden soll. Unser Arbeitgeber sichert sich somit ab, das er dieses Info unter den Mitarbeiter durch Unterschrift bekannt gemacht hat, um sich den Rücken gegenüber Forderungen Betroffener frei zu halten.
Fakt ist, das zumindest ein homosexueller Kollege ganz frei von " seinem Mann " erzählt hat.
Nun Frage ich mich, in wie weit, dieses Gesetz für uns auch ein Freibrief sein kann, weibliche Kleidungsstücke wie FSH, Pumps oder Röcke usw. während der Arbeitszeit zu tragen ?
Vielleicht gibt es ja hier bei uns im Forum User aus Personlabteilungen, die schon über die aus dem Gesetz folgende Rechtsprechung -sprich Urteile - kennen ?
es grüßt
Kompi 
Vor einigen Monaten wurden alle Mitarbeiter unseres Unternehmens, über die vom AGG geschützten Diskriminierungsmerkmale - ich nehme jetzt mal die für uns relanten Themen heraus - informiert :
1. Geschlecht : umfasst männliches und weibliches Geschlecht, auch Transsexualität und Zweigeschlechtlichkeit
2. sexuelle Indentität: sexuelle Veranlagung und Selbstbestimmung, insbesondere auch Hetereo-, Homo-, und Bisexualität
Hatte schon mit einem mir bekannten Arbeitsrechtler darüber gesprochen: der Sinn dieses Gesetztes ist, das diese Gleichbehandlung auf einen möglichst breiten Fuss in der Öffentlichkeit gestellt werden soll. Unser Arbeitgeber sichert sich somit ab, das er dieses Info unter den Mitarbeiter durch Unterschrift bekannt gemacht hat, um sich den Rücken gegenüber Forderungen Betroffener frei zu halten.
Fakt ist, das zumindest ein homosexueller Kollege ganz frei von " seinem Mann " erzählt hat.
Nun Frage ich mich, in wie weit, dieses Gesetz für uns auch ein Freibrief sein kann, weibliche Kleidungsstücke wie FSH, Pumps oder Röcke usw. während der Arbeitszeit zu tragen ?
Vielleicht gibt es ja hier bei uns im Forum User aus Personlabteilungen, die schon über die aus dem Gesetz folgende Rechtsprechung -sprich Urteile - kennen ?
es grüßt