Jugendschutzbeauftrager muss her

Hi Admin
Begründe mal bitte "muss".
Ist sowas nun Pflicht oder ein Wunsch?
Was soll er machen? Jeden Artikel checken oder Ansprechpartner für erkannte Probleme sein?
Gruß
true
 
"Diensteanbieter im Internet haben einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn der Inhalt jugendgefährdende Inhalte beinhalten könnte. Dies gilt erst recht bei erotischen oder pornographischen Inhalten."

es könnte nicht schaden sowas zu haben.... auch wenn wir nichtpornographisch sind
 
Das hier gefällt mir eigentlich recht gut.

Naja, zu oben: Eigentlich gilt das ja nur für kommerzielle Webseiten. Und da stellt sich die Frage, ab das auf SH-Net in der Form zutrifft. Auch wenn Du (hoffentlich) übers Jahr gesehen einen Überschuß hast, fehlen hier ein paar Voraussetzungen für echte Kommerzialität. Mitgliedsbeiträge gibt es nur auf freiwilliger Basis und die eröffnen keinen Zugang zu erweitertem Inhalt. Die Werbung dient zur Finanzierung der Seite. Ich bin mir nach Durchsicht des Gesetzes nicht sicher, ob Du wirklich einen JSB brauchst. Die Kosten beim obigen Link sind aber so gering, dass sich das Risiko, eine gebührenpflichtige Abmahnung zu kassieren, nicht lohnt.

Jugendgefährdend im Sinn von FSK 18 ist die Seite sicher nicht, aber da gibt es auch noch den Gummiparagraphen mit der Entwicklungsbehinderung. Der ist mit Vorsicht zu genießen, weil so etwas immer Auslegungssache vor Gericht ist.
 
Doch ich fände es auch sinnvoll wenn wir eine(n) Jugendschutzbeauftragte(n). Die/ser muss sich natürlich mit dem aktuellen Recht bestens auskennen, kann allerdings auch ehrenamtlich tätig sein, müsste also keine extra Kosten verursachen.
Pornographisch ist SH.NET mit Sicherheit nicht, aber das vorhandensein erotischer Inhalte kann wohl niemand bestreiten. Und bezugnehmend auf den Textauszug den admin zitierte: Ja, Diensteanbieter ist SH.NET auch ganz eindeutig, und dem Text nach wird ja nicht zwischen gewerblich und privat unterschieden.
Doch ich denke unterm Strich wäre das ein Schritt auf die sichere Seite.
 
Wenn man unterscheidet zwischen "sinnvoll" und "rechtlich erforderlich", dann meine ich, dass ersteres eher nicht gegeben ist, da infolge der Anstrengungen des gesamten Teams, die Seite recht harmlos ist, was Jugendgefährdung durch pornographische Inhalte angeht und mir kann niemand einreden, dass eine Frau mit entblößter Brust in Strumpfhose irgendeine Jugendgefährdung darstellt.

Die rechtliche Seite kann ich nicht so wirklich beurteilen, da ich erstens kein Jurist bin und zweitens als Österreicher die rechtlichen Situation in Deutschland nicht überblicke. Nach Überfliegen der Links kann ich auch nur sagen, dass mir das gleiche wie dem Kuli aufgefallen ist. Diese Seite hier ist weder kommerziell, noch betreibt sie eine Suchmaschine.
 
Wenn man unterscheidet zwischen "sinnvoll" und "rechtlich erforderlich", dann meine ich, dass ersteres eher nicht gegeben ist, da infolge der Anstrengungen des gesamten Teams, die Seite recht harmlos ist, was Jugendgefährdung durch pornographische Inhalte angeht und mir kann niemand einreden, dass eine Frau mit entblößter Brust in Strumpfhose irgendeine Jugendgefährdung darstellt.
Vielen Dank für die Blumen :handshake:, aaaaber, das bezieht sich ja nur auf eindeutig pornographische Inhalte, eher problematisch sind die Beiträge die 'geeignet sind einen Jugendlichen in seiner Entwicklung zu stören', das ist eine recht 'grauzonale' Formulierung und ich befürchte das die Vertreter der Kontrollorgane 'in Dubio contra Reo' entscheiden.
Die rechtliche Seite kann ich nicht so wirklich beurteilen, da ich erstens kein Jurist bin und zweitens als Österreicher die rechtlichen Situation in Deutschland nicht überblicke. Nach Überfliegen der Links kann ich auch nur sagen, dass mir das gleiche wie dem Kuli aufgefallen ist. Diese Seite hier ist weder kommerziell, noch betreibt sie eine Suchmaschine.

Ich wiederhole mich nur ungern, aber in Deutschland unterscheidet das wirksame Medienrech einschliesslich des JuschG nicht zwischen kommerziellen und privat Anbieter, bzw. Medienschaffenden.
Gerade diese Rechtsunsicherheit die hier in den Antworten zwischen den Zeilen zu Tage kommt, wäre ein Pro Argument für den Jugendschutzbeauftragten.
BTW. welche Vorraussetzungen müsste denn ein ehrenamtlicher Jugenschutzbeaftragter erfülle? Gibt es dafür evtl. eine Fortbildung?

:crow:
 
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz
in Rundfunk und Telemedien
(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) - Auszug
§ 7 Jugendschutzbeauftragte
(1) Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.
(2) Anbieter von Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres sowie Veranstalter, die nicht bundesweit verbreitetes Fernsehen veranstalten, können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten sowie entsprechend Absatz 3 beteiligen und informieren.
(3) Der Jugendschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für die Nutzer und berät den Anbieter in Fragen des Jugendschutzes. Er ist vom Anbieter bei Fragen der Herstellung, des Erwerbs, der Planung und der Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zur Wahrung des Jugendschutzes angemessen und rechtzeitig zu beteiligen und über das jeweilige Angebot vollständig zu informieren. Er kann dem Anbieter eine Beschränkung oder Änderung von Angeboten vorschlagen.
(4) Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen. Er ist in seiner Tätigkeit weisungsfrei. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Ihm sind die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Er ist unter Fortzahlung seiner Bezüge soweit für seine Aufgaben erforderlich von der Arbeitsleistung freizustellen.
(5) Die Jugendschutzbeauftragten der Anbieter sollen in einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch eintreten.
 
(4) Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen.

Das nenne ich Gummiparagraph. Dann entscheidet das Gericht im Streitfall auch darüber, ob diese Sachkunde vorhanden ist, oder nicht. Und, wie WebWalker schon angeführt hat, ziemlich sicher gegen den Angeklagten. Sprich, wenn hier irgendwer jugendgefährdende Inhalte beklagt und es gibt halt so irgendwen, der für Jugendschutz zuständig ist und das so nebenbei betreibt, wirds krachen.

Das schlimme an der Rechtslage in Deutschland sind ja diese Abmahnungen. Da wird so etwas relativ schnell ziemlich teuer. Dem entkommt man aber, wenn man eben eine als geeignet anerkannte Person (Jurist) dafür einsetzt. Das in meinem zweiten Link oben wäre so eine Person, es gibt aber sicher noch viel mehr davon. Wirklich viel zu tun hätte die bei uns wohl nicht, aber die Zuständigkeit allein und die Anführung im Impressum kann unseren Admin vor so manchem Ungemach bewahren.
 
(1) Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.

Hier steht doch "geschäftsmäßig". Ist das denn nicht eindeutig ?
 
diese seite ist geschäftsmäßig, da wir durch werbung geld reinbekommen. auch wenn es nicht viel ist. soweit ich weiß
 
Jugendschutz her oder hin. Wenn man die Werbung für einschlägige Seiten hier im Forum liest, denke ich mal ganz offen, wo ich persönlich weiss, das hier minderjährige im Forum sind, so etwas nicht Not tut!

Ein netterer Ton erfreut uns mehr, Danke ^^

Von wegen kommerziell: Mit der Werbung von jugendgefährdeten Seiten kann man(n) auch Kohle verdienen! Was der Admin ansprach.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jugendschutz her oder hin. Wenn man die Werbung für einschlägige Seiten hier im Forum liest, denke ich mal ganz offen, wo ich persönlich weiss, das hier minderjährige im Forum sind, so etwas nicht Not tut! ....

Das ist ein anderer Problemkreis, sobald jemand einen Link hier anklickt 'verlässt' er/sie diese und 'betritt' eine andere Domain, und damit geht auch die AVS/Jugendschutzproblematik auf den Betreiber der anderen Domain über, hier ist einzig und allein die Frage ob wir für die Inhalte 'unserer' Seite (rechtlich gesehen jedoch einzig und allein admins Seite) einen Jugendschutzbeauftragten brauchen.
Ich persönlich tendiere emotional auch zu dem Linkvorschalg Nr.2 von Kuli.

:crow:
 
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