Jugendschutzbeauftrager muss her

diese seite ist geschäftsmäßig, da wir durch werbung geld reinbekommen. auch wenn es nicht viel ist. soweit ich weiß

Die Rechtslage in Österreich wird in dem Fall nicht weit von der in Deutschland verschieden sein.

Nicht alles, wo Geld eingenommen wird, ist deswegen gleich aus kommerziell einzustufen. Zu dieser Einstufung gehört auch die Voraussetzung, dass Gewinn oder Einkommen angestrebt oder erzielt wird. Bei einer Firma wird das grundsätzlich angenommen, bei einem Privatmann als Betreiber sieht das anders aus.

Ein Erwerbseinkommen entsteht dann, wenn eine Tätigkeit gegen Bezahlung angeboten wird, die die durch diese Tätigkeit entstehenden Unkosten übersteigt. Freiwillige Spenden stellen auch eine Art der Bezahlung dar.

Jetzt kann man im Streitfall sicher argumentieren, dass der Admin ja Kosten in belegbarer Höhe zu bestreiten hat, zu denen z. B. auch die Reisekosten für ihn zu einem Forumstreffen gehören, oder wenn er einmal in Flensburg mit einem Forumsmitarbeiter essen geht usw. usw. Wenn da aber, was ich hoffe, darüber hinaus noch was übrigbleibt, ist das ganz klar ein Erwerbseinkommen und die Seite kommerziell einzustufen. Egal, ob das Einkommen unter irgendwelchen steuerlichen Geringfügigkeitsgrenzen liegt, oder nicht.

Allein aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich daher einen JSB beauftragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich glaube nicht das man an eine jugendschutzbeauftragte oder einen jugendschutzbeauftragten vorbei kommt.
1. die seite wird teilweise durch werbe-einnahmen finanziert.
2. wenn ich es richtig gelesen habe wird für die seite ein kleingewerbe vorbereitet.
viele betreiber von webseiten tragen sich aber selber ein und übernehmen die verantwortung, man kann aber auch fachkompetenz beauftragen.
 
Hallo,

ich habe mich in letzter Zeit zwar sehr zurückgehalten, aber immer fleißig mitgelesen und mir war klar, dass man früher oder später mal so eine Diskussion führen muss.

Also:

Ich bin schon mehrere Jahre auf einige anderen Seiten im Jugendschutz tätig gewesen, jedoch nur ehrenamtlich und habe auch keine Haftung übernommen.

Ich würde diesen Dienst auch hier anbieten, wenn Interesse besteht bitte ich den Admin sich bei mir zu melden.

Liebe Grüße
Mr. Lovalov
 
Eigentlich gilt das ja nur für kommerzielle Webseiten.
1.Wie bereits erwähnt ist diese Seite als kommerziell anzusehen aufgrund der Werbebanner und den damit verbundenen Einnahmen.

2. Muss die Seite nicht Pornografie beinhalten. Es geht um jugendgefährdende Inhalte und das ist Auslegungssache. Es gibt bestimmt jemanden der einen Mann in SH als jugendgefährdend ansieht.

3. Wie sieht es eigentlich mit einem rechtsgültigen Impressum aus?

Der erste JSB ist in meinen Augen zu teuer.

viele betreiber von webseiten tragen sich aber selber ein und übernehmen die verantwortung, man kann aber auch fachkompetenz beauftragen.
Das ist natürlich nicht erlaubt und kann verfolgt werden. Ebenfalls darf nicht der Ehemann/Ehefrau den Partner in diesen Dinden betreuen/beraten.

Hier kann das sparen an falscher Stelle versdammt teuer werden.
 
Schönschön.

Bleibt die bange Frage (von WW bereits gestellt aber iwie unter gegangen):

WELCHE Voraussetzungen muss eine als JSB bestellte Person erfüllen?
Gibt es eine Fortbildung/Zertifikat/sonstigen Papierkram, den man nachweisen müsste?

und weiterhin:

Wer käme dafür in Frage?
Welche Verantwortung trägt diese Person genau?
Sollte so jemand von einer Organisation bestellt werden, was kostet das?
Würden die Kosten hierfür auf die User umgelegt und falls ja in welcher Form (Umfang)?

Wie regeln eigentlich Seiten wie JuPorn (<--- der Fehler ist Absicht!) sowas, wo man allein durch Klicken des Enter-Knopps bestätigt, volljährig zu sein? Und vollen Zugriff zu echter Pornografie hat? Haben die sowas auch? Son JSB, meine ich?
 
1.Wie bereits erwähnt ist diese Seite als kommerziell anzusehen aufgrund der Werbebanner und den damit verbundenen Einnahmen.

2. Muss die Seite nicht Pornografie beinhalten. Es geht um jugendgefährdende Inhalte und das ist Auslegungssache. Es gibt bestimmt jemanden der einen Mann in SH als jugendgefährdend ansieht.

3. Wie sieht es eigentlich mit einem rechtsgültigen Impressum aus?

Der erste JSB ist in meinen Augen zu teuer.


Das ist natürlich nicht erlaubt und kann verfolgt werden. Ebenfalls darf nicht der Ehemann/Ehefrau den Partner in diesen Dinden betreuen/beraten.

Hier kann das sparen an falscher Stelle versdammt teuer werden.

FSM - Jugendschutzbeauftragter


in dem link steht alles was wichtig ist.
 
Wow, da wäre ich nie drauf gekommen, denn wo bzw. wie ein Impressum anzubringen ist, ist in D auch geregelt und verankert!
 
Wow, da wäre ich nie drauf gekommen, denn wo bzw. wie ein Impressum anzubringen ist, ist in D auch geregelt und verankert!

Nach dem aus diesem Forum, schon so oft auf meine Seite geklickt wurde, war ich doch einfach mal so frei und habe mich einfach mal angemeldet ...

Hallo Curly, schön Dich hier zu sehen und hallo an alle anderen ...

Ganz kurz, wo wir hier gerade beim Impressum sind - bei dem o. g. fehlt mindestens die Email-Adresse und der Disclaimer von Herrn Sören Siebert ist veraltet, MDSTV und TDG gibt es seit nun über einem Jahr schon nicht mehr ...

Und ein Impressum sollte eigentlich, von jeder Seite aus erreichbar sein ...

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.




Lieben Gruß

Kris

PS. Zum JSB würde ich sonst auch noch mehr schreiben, muss jetzt aber erst mal mit meinem "Floh" zum Singen ...
 
Hallo Kris,

danke Dir.

Schön das Du da bist un ein wenig Aufklärungsarbeit leisten kannst.

Lieben Gruß
Curly
 
Schönschön.

Bleibt die bange Frage (von WW bereits gestellt aber iwie unter gegangen):

WELCHE Voraussetzungen muss eine als JSB bestellte Person erfüllen?
Gibt es eine Fortbildung/Zertifikat/sonstigen Papierkram, den man nachweisen müsste?

und weiterhin:

Wer käme dafür in Frage?
Welche Verantwortung trägt diese Person genau?
Sollte so jemand von einer Organisation bestellt werden, was kostet das?
Würden die Kosten hierfür auf die User umgelegt und falls ja in welcher Form (Umfang)?

Wie regeln eigentlich Seiten wie JuPorn (<--- der Fehler ist Absicht!) sowas, wo man allein durch Klicken des Enter-Knopps bestätigt, volljährig zu sein? Und vollen Zugriff zu echter Pornografie hat? Haben die sowas auch? Son JSB, meine ich?


Fragen über Fragen ...

Voraussetzungen die ein JSB mitbringen muss/sollte:

Die FSM fsm.de (Quelle) beschreibt es doch sehr schön ;-)

Welche Qualifizierung muss ein Jugendschutzbeauftragter haben?
Ein Jugendschutzbeauftragter muss die zur Ausübung seiner Tätigkeit notwendige Fachkunde besitzen. Das heißt, er muss über einschlägige Erfahrungen im Bereich des Jugendschutzes verfügen, indem er z. B. mit den relevanten Jugendschutzgesetzen vertraut ist, technische Kenntnisse besitzt und ihm wichtige staatliche und privatwirtschaftliche Jugendschutzeinrichtungen bekannt sind. Es dürfen keine Personen zu Jugendschutzbeauftragten ernannt werden, die für diese Position offenkundig ungeeignet sind.
-------------

Hier noch eine sehr schöne Erläuterung zum § 7 JMSTV ... sehr ausführlich beschrieben:

Der Jugendschutzbeauftragte nach ? 7 JMStV


Wenn man dann die Frage nach Fortbildung etc. stellt, ja natürlich kann man Kurse belegen (kenne einen Anwalt der dieses anbietet). Sonst wird eben nur oben beschriebenes benötigt aber Zertifikate, wie beim Datenschutzbeauftragten gibt es nicht.

Man kann sich zwischen einem Anwalt und einem Nichtjuristen als JSB entscheiden. So oder so! In Verantwortung kann keiner genommen werden, es sind einzig und alleine beratende Funktionen. Es gibt aber noch einen Unterschied, Rechtsberatung bleibt natürlich dem Juristen vorbehalten.

Kosten fallen für einen JSB zwischen 2,50 Euro und nach oben sind keine Grenzen gesetzt an.

Zu den Kosten die auf die User umgelegt werden könnten, kann ich natürlich nichts schreiben :D

JuPorn (mal falsche Schreibweise übernommen) und Co. unterliegen nicht dem deutschen Gesetz und haben natürlich keinen JSB, wenn man sich mal das Impressum näher anschaut:

Curaçao, Netherlands Antilles

Hoffentlich habe ich das so einigermaßen verständlich geschrieben bzw. die passenden Links gepostet.

Kris
 
Ich melde mich ja nicht wirklich oft zu Worte, jedoch möche ich auch mal was zu dem ganzen hier loswerden.


In meinen Augen ist das Unsinn, wenn ein Jugendlicher das Internet betritt ist es im Grunde Frei. Er kann von Snuff bis Hardcore alles sehen was er will und möchte. Schutz im Internet gibt es nie und ob es daß jemals geben wird lasse ich auch mal im Raum stehen. Zwar mag die Idee ein kleiner Anfang sein aber es ist halt nur der Tropfen auf dem heißen Stein.


Ich sehe das genau so mit dieser 18+ Regel hier im Forum. Diese Seite soll Leuten mit einer vorliebe oder neigung eine Plattform bieten um sich auszutauschen, zu zeigen das man nicht alleine ist mit seinen Gedanken, Phantasien und gefühlen. Der Austausch von Bildern über ein Fotoalbum wie hier sehe ich auch nicht als Pornografie sondern als Kunstwerke, Selbstverwirklichung und Selbstbewustseins steigerung.

Mit meinen 26 Jahren muss ich nicht in einem Forum wie diesem nach Pornos suchen oder die Bilder als solche sehen. Dafür habe ich das WWW und ganz ehrlich ich möchte Anonym bleiben hier, da muss ich nicht nur wegen 1-2 Foren Untergruppen und ein Paar kleinen Bildern die ich auch auf Panty......com sehen könnte hier noch mein Personalausweis kopieren und zu Quasi schicken.


Also lange rede kurzer Sinn, ihr solltet euch nicht um so Banales zeug bemühen es bringt nichts.


MfG Lolo
:eek:
 
Zurück
Oben