wa soll da so lustig werden es ist ja porto frei.... und naja meine guete bsichen zoll dazu ... soviel aknn es nicht werden
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Voraussetzungen[/h]Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren
Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 ZollbefreiungsVO). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Bei einem
Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem
Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.
Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:
- Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
- Tabak und Tabakwaren
- Parfüms und Eau de Toilette