Wer kennt sich aus??

ostflor

Frischling
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13 August 2008
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7
Ort
Schiffweiler
Geschlecht
männlich
:eek:Ich trage gerne Sh unter Shorts und gehe so auch in die Öffentlichkeit,
zwar nicht in dir Stadtmitte jedoch auf Parkplätzen und im Wald beim spazieren.
Nun meine Frage darf ich das als Mann oder mach ich mich evt.Strafbar ??
zb.erregung öffentlichen Erkerniss
 
Solange du die Shorts nicht fallen läßt.... ;)

Ansonsten ist die Frage ungefähr so zu beantworten wie die Frage einer Frau "darf ich eine Krawatte tragen?"
 
Erregung öffentichen Ärgernisses wäre es, wenn Du die Shorts wegläßt. Es gibt kein Gesetz, welches die Kleidung vorschreibt, außer, dass sie die intimen Stellen verdecken muss.
 
Hi ostflor,

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.



§ 183
Exhibitionistische Handlungen (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.





Eine Strumpfhose als Mann öffentlich zu tragen ist definitiv nicht strafbar. Auch ist es keine exhibitionistische Handlung. Solange Du also ansonsten normal gekleidet bist, hast Du keine Probleme zu erwarten.

Es gab hier mal jemanden in Forum, der niedergeschrieben hat, wie er in der Öffentlichkeit rumgelaufen ist und wo das Auftreten mehr als grenzwertig war. Er hatte auch eine Shorts und Strumpfhosen an, aber die Shorts wohl soweit ausgeschnitten, dass sein steifer Penis bestens zu sehen war. So lief er dann rum. Da würde sicher die Gefahr bestehen, dass sich jemand belästigt fühlen könnte.

Solange Dein Outfit ohne die Strumpfhose vollkommen ok ist, ändert sich durch das Tragen einer Strumpfhose nichts.

Gruß

Moreau
 
...das ist ja ein zufall genau dazu wollte ich jetzt eine frage stellen!

ich gehe sehr gerne in kurzen shorts und 40den feinstrumpfhosen-dazu sneakers und nen dünnen pulli drüber-in kleinen parks und wäldern spazieren. natürlich etwas ausserhalb meines einzugsgebietes ;-)

da kann doch keiner juristisch was gegen haben...wäre ja auch noch schöner, oder?

wollte mal u.a. auch ein bisschen deutlich machen, dass wir typen auch sehr gerne den wind um unsere nylonbestrumpften beine spüren.

ist wirklich ein hammertolles gefühl und sieht cool aus...finde ich zumindest ;)
 
das ist ja beruhigend, dass die feinstrumpfhose als "tüpfelchen auf dem i bzw. an den beinen" völlig ok ist bei uns männern.

es macht richtig laune und ist sehr prickelnd, wenn man sich ganz normal damit bewegt und die teilweise überraschten blicke aufsaugt. ich habe bei einer blickenden frau direkt mal nachgehakt und nach der uhrzeit gefragt und sie hat mir supernett geantwortet.
 
Wenn FSh tragen ein öffentliche Erregung wäre und damit einen Straftat, dann sollte man aber auch andere, nicht der " Norm " entsprechende Personengruppen verhaften und bestrafen.
z.B Punker, Rocker, Drag Queens und so weiter, also alle die sich ausserhalb der gesellschaftlichen Norm anziehen oder verkleiden.
 
Hallo zusammen, ich teile die meinung von coccon und den anderen: Mit FSh einkaufen oder spazierengehen ist ein supertolles Gefühl. Ich war heute morgen in Shorts und einer neuen FSH (oroblu Club 15) zum Einlaufen. Ich tippe mal, mehr als die Hälfte der Leute haben gar nicht richtig hingeguckt, die anderen nichts gesagt und zwei weibliche Angestellte in einer Reinigung wissend gelächelt. Eine FSH zu tragen mit sonst korrekter Kleidung ist sicherlich nicht strafbar. In Iatlien ist das schon mehr Mode als hier!. Und wir leben schließlich in einem vereinten Europa!!
 
Bei der juristischen Diskussion würde ich §118 OWiG (in A: §354 ABGB) "Belästigung der Allgemeinheit" nicht ausser Acht lassen: hier gibt es - abhängig vom jeweiligen OG - durchaus Schuldsprüche für z.B. "das Tragen einer Badehose im Hof eines Kurhauses" (Bayern, Quelle Wikipedia) oder aber auch das "Durchführen von Telefonmarketing" (Wien, Quelle OGH).
In den unterschiedlichen Urteilen sind sich aber alle Gerichte in einer Sache einig: eine Belästigung liegt nicht vor, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist. Womit die öffentlichen Träger im Trockenen sind, denn die überwiegende Mehrheitsreaktion scheint doch zwischen Desinteresse und Verwunderung zu liegen :)

moreau's Satz ist der Schlüssel:
Solange Dein Outfit ohne die Strumpfhose vollkommen ok ist, ändert sich durch das Tragen einer Strumpfhose nichts.

lg, oloshan
 
Ich hab mich im Auto mal 2-3 mal umgezogen um dann ausserhalb des Autos kurz paar Fotos zu machen. Besdtimmt irgendwo, wo es wenig Leute hatte. Weil ich ja eigentlich auch nicht wollt das mich jemand sah. Doch es muss mich jehmand gesehne haben, denn auf meinem nachhause weg, nicht weit entfernt vom vorherigen Platz, hielt mich die polizei an. Es ging soweit, dass ich mein Kofferraum öffnen musste, er in meine tasche sehen wollte und ich mich blamieren musste. Machen konnte er nichts. Heute würd ich lockerer damit umgehen. Damal wahr es sehr peinlich. Ein kleines Dorf, man kennt sich von sehen her.
 
Muss vieleicht kurz prezisieren. Ich hab mich ls frau gekleidet, fsh, Pumps, Rock, nicht mal ein Mini wahrs und ein Top oder Bluse. Also auch kein Lack leder Outfit oder sowas. Normale alltagstaugliche Kleider einer frau.
 
Nun ich danke mal für die nette Auskunft , ich werd auf jeden Fall weiter machen
wobei ich in Zukunft an einen abgelegenen Ort mich Umziehen werde!
Gruß Reiner
 
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