Hi ostflor,
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §
183 mit Strafe bedroht ist.
§ 183
Exhibitionistische Handlungen (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Strumpfhose als Mann öffentlich zu tragen ist definitiv nicht strafbar. Auch ist es keine exhibitionistische Handlung. Solange Du also ansonsten normal gekleidet bist, hast Du keine Probleme zu erwarten.
Es gab hier mal jemanden in Forum, der niedergeschrieben hat, wie er in der Öffentlichkeit rumgelaufen ist und wo das Auftreten mehr als grenzwertig war. Er hatte auch eine Shorts und Strumpfhosen an, aber die Shorts wohl soweit ausgeschnitten, dass sein steifer Penis bestens zu sehen war. So lief er dann rum. Da würde sicher die Gefahr bestehen, dass sich jemand belästigt fühlen könnte.
Solange Dein Outfit ohne die Strumpfhose vollkommen ok ist, ändert sich durch das Tragen einer Strumpfhose nichts.
Gruß
Moreau