Strumpfhosen in der Öffentlichkeit

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo Bürotrottel!:)

Es tut mir leid, daß Du Deinen Job verloren hast!
Ich kanndas aber gar nicht richtig nachvollziehen!
Ich hätte es ja vielleicht noch verstanden, wenn Du mit kurzer Hose und mit offen
getragener SH rumgelaufen und ihr vielleicht noch Publikumsverkehr hättet.....
Da hätte er vielleicht trotzdem mit einer Aussprache reagieren können!

Das ist jetzt bestimmt ein " Riesenthema " in der ehemaligen Firma!?
Also hast Du jetzt nichts mehr zu verlieren und kannst Deinem ehemaligen Chef,
nebst Geschäftsleitung verklagen. Das Ganze wird wahrscheinlich auf einen Vergleich rauslaufen. Aber ich meine, daß Du letztendlich doch besser dastehst.

Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder SH - Träger, DWT, Homosexuelle usw.
in Deutschland seinen Job verlöre? Da sähe es aber in diesem Land anders aus,
das kannst Du mir glauben! Nimm mal den Wowereit, der ist ja bekanntlich Bürgermeister einer großen Stadt, oder?

Also, Kopf hoch!;)

LG, Norma.
 
Wenn ich hier eure kommentare lese könnte mann meinen das es das normalste ist in strumpfhosen rum zu laufen es freut mich für euch das ihr noch keine negativen erfahrungen damit gemacht habt. bei mir ist es genau das gegenteil als ich vor einigen tagen mit ner strumpfhose unter der Jeans und ohne Socken zur Arbeit ging mann konnte an den Knöcheln die Strumpfhose sehen wurde ich von meinem Chef angesprochen was dieses "perverse verhalten soll " als ich ihm antwortete das es nicht pervers sei sondern für mich etwas ganz normales sei wurde ich ins Büro gebeten . Dort wurde mir dann mitgeteilt das die Geschäftsleitung dies nicht akzeptieren könne "solche Mitarbeiter" zu haben würde ich mit sofortiger Wirkung gekündigt. Ihr seht es kann auch negative folgen haben
Gruß Bürotrottel

wow und krass, mehr fällt mir dazu nicht ein !

würde auf jeden falls vors abeitsgericht gehn, bevor es zu einer fristlosen kündigung kommt gibt es erstmal eine abmahnung außer eben bei schweren vorfällen wie diebstahl etc.

geh doch bitte zum anwalt und mach dich schlau !!

kopf hoch, wird schon werden !!
 
also das tragen von strumpfhosen unter einer jeanshose ist auf keinen fall ein kündigungsgund. ich würde auf jeden fall ein gespräch mit der geschäftsleitung führen und mir diese aussage des chefs erklären lassen. wenn sie dennoch auf einer fristlosen kündigung aus diesem grunde bestehen würde ich der geschäftsleitung mitteilen diese nicht zu akzeptieren und mir rechtsbeistand holen würde. sollte die geschäftsleitung diese kündigung nicht bestätigen, oder ein arbeitsgericht die weiterbeschäftigung verlangen würde ich mir über mobbing nicht all zusehr den kopf zerbrechen, auch da urteilen die arbeitsgerichte heute sehr hart zu gunsten des klägers. also nichts unversucht lassen und auch nicht vor der geschäftsleitung einknicken. ein arbeitsrichter wird das tragen von strumpfhosen bei männer nicht als normalität einstufen aber auch nicht als pervers darstellen.
 
nicht vor der geschäftsleitung einknicken. ein arbeitsrichter wird das tragen von strumpfhosen bei männer nicht als normalität einstufen aber auch nicht als pervers darstellen.

Nach einer ausgesprochenen Kündigung gibt es sowieso keinen Grund mehr, vor irgendwem dort einzuknicken.

Der Richter wird die Normalität des Strumpfhosentragens nicht prüfen. Da die FSH unter einer Jeans getragen wurde, wird er es als das einstufen, was es ist: Privatsache. Was anderes wäre FSH unter Shorts, da könnte man darüber diskutieren. Aber ein Grund für eine Fristlose ohne vorherige Abmahnung wäre auch das sicher nicht.
 
Eigentlich kann ich mir beim Besten willen nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber so weit geht.Er weiß ganz genau, dass er damit vor keinem Arbeitsgericht der BRD durchkommt.Zudem setzt er sich massiven Diskriminierungsvorwürfen aus, wenn das einer größeren Öffentlichkeit bekannt würde, hat er jede Menge Aufruhr. Wer kann das ernsthaft wollen? Abgesehen davon sind die Gründe für eine fristlose Kündigung klar determiniert. Sollte in diesem Betrieb Berufskleidung vorgeschrieben sein (so etwas soll es geben), klingt es schon mehr als abstrus, wenn sich diese auf die zu tragende Unterwäsche bezieht (wozu Nylons nun immer noch gehören).Jede Journaille der Republik würde sich auf einen solchen Fall stürzen und ihn genüsslich ausschlachten.Ein Vorteil hätte das Ganze:Nylons tragende Männer wären endlich mal in aller Munde und es müsste höchstrichterlich festgestellt werden, dass wir weder pervers sind, noch dass es irgendein Gesetz gibt, dass uns das Tragen von Nylons verbietet.Für eine Entlassung müssen dann schon andere Vorwände herhalten.Ob man allerdings in einer Firma arbeiten will, wo ein Chef so weit geht, sich in die intimsten Dinge und die essentiellsten Grundrechte einzumischen, sollte man sich ernsthaft fragen.Der Pranger des Mittelalters wurde zwar zu recht abgeschafft, aber eine solche Firma(sollte sie existieren) gehört genau dahin.
P.S Ich höre weder der Gruppe der Überskeptiker an, was die Zukunft von Männern in Nylons betrifft, noch denen der "alles easy"-Jungs. Übertriebene Selbstdarstellerei hilft uns meiner Meinung nach genau so wenig wie schamhaftes Verstecken bei "unserem" Anliegen. Nur was soll dauernd das Gerede von "hautfarben" fällt gar nicht auf?Haben wir das hehre Ziel der "Normalität" schon völlig aufgegeben, dass auch Mann in dieser Gesellschaft, so er denn will, sich mal in feinen Stoffen präsentieren kann?Jaja, die Pächter des(r) vermeintlich allgemeingültigen (Herrenmode)-Geschmacks/(Männer)-Identität drohen so leider noch lange zu regieren!LG
 
Ach so? Ist das wirklich so? Niemand schreibt einem anderen Menschen vor was er zu tragen hat.
Jede/r soll das tragen was er/sie will.

Und öfter sollte man auch zwischen den Zeilen lesen.

lg,
chris

@ Christine

Ich versteh leider nicht ganz, (bezogen auf mein vorheriges, von Dir zitiertes Posting) worauf Du hinaus willst...

Das ist uns (den meisten jedenfalls) sehr wohl bewusst und aus diesem Grund sind auch solche Aussagen im Sinne von "traut euch, euch passiert nix"
hier auch nicht allzu gern gesehen.

Das war die Antwort da drauf:

Ihr seht es kann auch negative folgen haben
Gruß Bürotrottel
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Strumpfhose unter der Jeans ist nicht nur kein Kündigungsgrund, schon gar nicht für eine fristlose, es ist auch ein Fall für das Allgemeine Gleichbehandlngsgesetz (früher Antidiskrminireunsgesetz).
§1: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Neben arbeitsrechtlichen Ansprüchen hast du Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz. Sofort Anwalt einschalten (oder die Gewerkschaft informieren, falls du in einer Mitglied bist).
 
Eine Strumpfhose unter der Jeans ist nicht nur kein Kündigungsgrund, schon gar nicht für eine fristlose, es ist auch ein Fall für das Allgemeine Gleichbehandlngsgesetz (früher Antidiskrminireunsgesetz).

Da sist ja alles richtig, die rechtliche Seite dürfte eindeutig sein.

Aber was nützt es mir, wenn ich im Recht bin, trotzdem offen oder hinter meinem Rücken gemobbt wird bzw, ich als Perverser bezeichnet werde.

Arbeit soll ja auch ein bischen Freude bereiten, die wäre mir in einem solchen Betrieb sicherlich ganz schnell genommen.

Spätestens nach zwei Monaten hätte ich Magengeschwüre und/oder psychische Probleme.

Ich würde demnach versuchen, mit Hilfe eines Anwalts eine safrige Abfindung herauszuschlagen und mir ganz schnell was anderes suchen.

L.G.
Satinlook
 
Aber was nützt es mir, wenn ich im Recht bin, trotzdem offen oder hinter meinem Rücken gemobbt wird bzw, ich als Perverser bezeichnet werde.

Völlig richtig. Aber ich glaube, hier gehts ja nicht darum, die Kündigung zurückzunehmen, dass er wieder dort arbeiten kann.

Es gibt einfach einen Riesenunterschied, ob eine Kündigung normal oder fristlos ausgesprochen wird. Die Fristlose bedeutet den Verlust fast aller arbeitsrechtlichen Ansprüche, die man bei oder nach einer normalen Kündigung hat. Deshalb ist sie ja auch nicht so einfach möglich, die Gerichte sind da grundsätzlich einmal auf Seiten des Schwächeren, also des gekündigten. Zumindest in Österreich. Der Arbeitgeber muss schon eine schwere Verfehlung nachweisen, bzw. ein paar Abmahnungen belegen können.
 
Es gibt einfach einen Riesenunterschied, ob eine Kündigung normal oder fristlos ausgesprochen wird. Die Fristlose bedeutet den Verlust fast aller arbeitsrechtlichen Ansprüche, die man bei oder nach einer normalen Kündigung hat. Deshalb ist sie ja auch nicht so einfach möglich, die Gerichte sind da grundsätzlich einmal auf Seiten des Schwächeren, also des gekündigten. Zumindest in Österreich. Der Arbeitgeber muss schon eine schwere Verfehlung nachweisen, bzw. ein paar Abmahnungen belegen können.

Und sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht gegeben, gilt sie als nicht nichtig. Das heißt, der Arbeitnehmer steht nach wie vor in einem Beschäftigungsverhältnis und hat Anspruch auf die vereinbarte Entlohnung, ganz gleich ob er dafür gearbeitet hat oder nicht.
Voraussetzung ist, daß er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Macht der Arbeitgeber keinen Gebrauch davon, ist das sein Problem. (§615 BGB - Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko)
Als Betroffener muß man da schon gut aufpassen, daß man seine Ansprüche nicht durch übereilte Entscheidungen selber zunichte macht.

Daß darauf in aller Regel eine fristgerechte Kündigung folgt, ist anzunehmen, allerdings mit den Fristen von diesem neuen Zeitpunkt an.
 
Hi Bürotrottel,
ich glaube nicht, was Du da geschrieben hast. Menschen haben Rechte.
Abgehen davon, welche Art Kündigung soll das gewesen sein ? Fristlos ? Nur zulässig mit speziellen Begründungen wie z.b.: Du bestiehlst die Firma oder schadest mit Deinem Verhalten der Firma.
Also falls das wirklich die Wahrheit ist, und es gab keine Abmahnungen !!! Mußt Du klagen !!!
 
Also falls das wirklich die Wahrheit ist, und es gab keine Abmahnungen !!! Mußt Du klagen !!!

Einverstanden. Aber eine Frage etwas off-topic:

Du bist seit März 2004 hier angemeldet und es mußte zuerst einmal jemand zu Unrecht entlassen werden, damit Du Deinen ersten Beitrag schreibst. Wüde mich echt interessieren, was da dahintersteckt?

Nicht böse gemeint. Ich bin nur neugierig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Arbeitgeber muss schon eine schwere Verfehlung nachweisen, bzw. ein paar Abmahnungen belegen können.

Und das tragen einer Strumpfhose unter einer Jean gehört da wohl kaum dazu.
Wie schon gesagt wurde, das ist an und für sich Privatsphäre.
Irdendwann wird wohl noch wehr gekündigt, weil ein Kollege in der Umkleide gesehen hat, das jemand ein Höschen mit Spitzen trägt.

Ich hab das jetzt bewusst überzogen geschrieben.

@Perfekte Beine

ich hab mich wohl wieder mal schlecht ausgedrückt. Also ich meinte das in etwa so: Kommt es darauf an ob man das tragen von ner Sh beschönigt, oder eher negativ betrachtet? Im Endeffekt macht sowieso jeder was er/sie will.

Und wenn wer seit Jahren den Drang hat das mal zu tun, sich aber nie getraut hat, so sehe ich das nicht als negativ an, diesem einen kleinen geschriebenen "Schub" zu schreiben.

Wieviele z.B. würden mal "en femme" rausgehen, und können das aber aus welchen Gründen nicht. Die leiden zum Teil wahnsinnig darunter.

Im übrigen wollte ich dich in keinster Weise kritisieren.

Aber zurück zum aktuellen Thema:

Mir wurde am letzten Tag in meiner Ex - Firma von allen Kollegen gesagt: Und wenn du im Minikleid und hohen Hacken reinkommst .............. uns vollkommen egal...weil wir auch wissen was du im CNC - Bereich kannst.

Es ist mir schon klar, dass es viele Firmen gibt die das nicht so offen und frei sehen.

Aber wenn wer rausgeworfen wird, nur (und nur aus dem Grund), weil er gerne Feinstrumpfhosen trägt, dazu noch unter ner langen Hose, dann muss ich wirklich sagen: Ach du arme Welt.

Im übrigen ist das Diskriminierung primitivster Art.

lg,
chris
 
Hallo an alle „Rechtsexperten“!

Die Sache ist so:

Natürlich ist das kein Grund für eine fristlose Kündigung, aber es kann im Wiederholungsfall nach einer (schriftl.) Abmahnung zu einem Kündigungsgrund werden. Es gibt sogar Musterbriefvorlagen für Abmahnungen „unangemessene Kleidung am Arbeitsplatz“. Was angemessen bzw. unangemessen ist, entscheidet in der Regel der Arbeitgeber.

Beispiele:

http://vorlagen.berlin.de/p/132/index.php?form_id=4104&search=Abmahnung

http://www.redmark.de/inhalt/abmahnung_muster.html

http://www.redmark.de/Downloads/downloadServiceDetail?chorid=561037&typeSubjectOrTopic=subject&Area=downloadServiceSubject&b_size:int=50&HaufeIndex=733225&SearchableText=Abmahnungen&b_start:int=0&d_start:int=23


Die Rechtslage ist da eindeutig, und zwar insofern, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht so zur Arbeit erscheinen darf, wie es ihm gefällt, wenn der Arbeitgeber diesbezüglich auf die Einhaltung bestimmter Dresscodes Wert legt bzw. besteht. Insbesondere bei Jobs mit Publikumsverkehr, kann der Arbeitgeber auf die Einhaltung bestimmter Kleidung sogar auf „Dienstkleidung“ bestehen, sofern das „zumutbar“ ist. Er kann zwar keinem Mann vorschreiben, was er für „Unterwäsche“ trägt, aber er kann, was die „sichtbaren“ Teile der Bekleidung betrifft, Bekleidungsvorschriften erlassen. Erst kürzlich gab es hierzu ein interessantes Urteil (vielleicht in unserem Sinne :)). Eine Frau kam, weil es ihr zu warm war im kurzen Rock ohne Strumpfhose mit offenen Sandalen zu Arbeit. Der Arbeitgeber verlangte, dass sie sich entsprechend anders zu kleiden hätte, d.h. entweder Hosenanzug oder Kostüm und Strumpfhose, aber auf keinen Fall „nackte Beine“. Das Argument „Sommerhitze“ ließ das Gericht nicht gelten, weil die Arbeitsplatzvorschriften (in diesem Fall klimatisierter Arbeitsplatz) eingehalten wurden. Der Arbeitgeber bekam Recht! Das gleiche gilt z.B. auch für Krawatten, Jackett, lange Hosen bei Herren. Bei Jobs ohne Publikumsverkehr wird das zwar in der Regel nicht so eng gesehen, aber auch hier hat der Arbeitgeber das Recht, die Einhaltung von Dresscodes zu verlangen. Wenn er sich beispielsweise durch die für alle sichtbare FSH an Bürotrottlels Bein provoziert fühlt, kann er darauf bestehen, dass es unterlassen (bzw. „getarnt“) wird. Gründe wird er immer finden, und sei es, dass das schlecht fürs Betriebsklima ist. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun!!!

Aber einmal abgesehen von der rechtlichen Lage sollte man sich fragen, ob es das Ganze überhaupt Wert ist. Selbst wenn es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat, so setzt man sich je nach Arbeitsplatz, oft auch im privaten Umfeld immer potenziellen Repressalien aus, wenn man als Mann sichtbar in Feinstrumpfhosen rum läuft aus. Ob es nun auf perfides Mobbing am Arbeitsplatz hinausläuft oder auf offene Ablehnung in der Öffentlichkeit oder im privaten Umfeld. Leute, bei denen es vom Umfeld her unproblematisch ist, haben immer gut lachen und sind vorschnell mit Worten „(Feigling), mach es doch einfach, ist doch nix dabei etc.!“ zur Stelle, aber das ist leider nicht die Realität!

Schönes Wochenende
GrandCru
 
@GrandCru:

Vollkommen richtig, was Du da schreibst.
Allerdings sieht Bürotrottels Schilderung da etwas anders aus. Aus seinem Beitrag ersehe ich, daß es sich hier um einen Schnellschuß der Geschäftsleitung handelt.

In dem geschilderten Fall hätte zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen, gegebenenfalls hätte hier auch erst einmal eine mündliche Aufforderung bezüglich der Bekleidung ausgereicht.

Die Begründung, wie von Bürotrottel angeführt, daß man "solche Mitarbeiter" nicht weiter beschäftigen kann, ist unwirksam.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben