Über den Sinn oder Unsinn von "Sport"-Waffen

@ AJR,

dabei handelt es sich allerdings vielfach um den Besitz illegaler Waffen, die z.T. sogar dem KWKG unterliegen und damit definitiv den legalen Besitz unmöglich machen. Zu Recht! Eine Affinität zur rechten Szene sollte, meiner eigenen Meinung nach, auch direkt zum Verlust der Zuverlässigkeit führen und damit den legalen Besitz verbieten. Den Rest kann man dann vor Gericht klären. Über Material, welches dem KWKG unterliegt, muss man gar nicht erst diskutieren. Da sollte es kein wenn und kein aber geben.
 
Für mich sind Schusswaffen eigentlich (wie schon geschrieben) sozusagen ein Fetisch wie das mit den Strumpfhosen.
Ich kann beiden nicht wiederstehen. Da kann man nix machen. Ich finde es super toll zu ballern,Pokale zu gewinnen u.s.w. Genauso wie ich es toll finde Feinstrumpfhosen zu tragen. Gut. Vielleicht komisch. Aber es ist so.
Der Admin dieses exzellenten Forums ist Pazifist und eigentlich gegen jedweden Thread,bei dem es um Waffen egal welcher Art geht.
Und vermutlich hat er damit Recht.
Aber, der Thread wurde ausgelagert.
Und nun sieht es so aus als hätte ICH ihn gestartet.
Das möchte ich nicht.
Ich hatte blos geschrieben was ich mir zuletzt gekauft hatte (wie viele andere User auch) sonnst nix.
Und jetzt wird da so ein Drama draus gemacht.

Und das ist meine letzte Stellungnahme zum Thema Waffen.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann damit gar nicht anfangen.
Habe never ein Waffe in Hand gehabt.
Von Armata ich war nicht zu recrutieren weil bipolar disorder.....muss man leben so wie geht, mit diese sache aber das kein army war war schon gut.
 
Mein Opa hatte Mitte der 80er Jahre mal Stress mit den Behörden.

Und zwar war mein Opa Offizier bei der Luftwaffe im Krieg. Und in dieser Szellung war er dazu berechtigt seine Dienstwaffe ( Pistole ) auch privat zu tragen bzw. führen. Na ja, lange Rede kurzer Sinn. Er kam also Mitte der 80er mit seinem Auto in diese Verkehrskontrolle und der Polizist fragte Plichtbewußt ob Alkohohl getrunken wurde und ob sich Waffen am Körper oder im Fahrzeug befänden.
Und mein Opa: Ja, ich führe eine Pistole am Hosenbund ( Gürtel ). Und dann wurde es offenbar " lustig ".
Der Polizist fragte nach dem Waffenschein und mein Opa: einen Waffenschein könne er nicht vorlegen er wäre aber Offizier der ehemaligen Wehrmacht und damit berechtigt eine Waffe zu Führen. Der Polizist darauf hin: aber das würde doch jetzt keine Gültigkeit mehr haben. Mein Opa darauf hin: doch!
Opa wurde die Waffe abgenommen und er musste mitkommen zur Wache. Opa hatte mitlerweile Oma angerufen. Sie solle doch mit seinem alten Soldbuch zur Polizeiwache kommen damit alles geklärt wird. Auf der Wache wurde währenddessen von einen Polisten eine Anzeige geschrieben.
Meine Oma kam dann irgendwann mit dem Soldbuch an der Wache an, wo dann alles schwarz auf weiß eingetragen war. Mittlerweile schauten sich mehrere Beamten wohl das Soldbuch an und waren sich dann gemeinsam einig, das dieses Dokument nicht mehr gültig sei.
Mein Opa dann: Mein Führerschein wurde 1938 ausgestellt und der wäre aber nach Auffassung der Behörden gültig? Dann kam wohl der der Dienststellenleiter. Dieser führte einige Telefonate. Am Ende konnte dann mein Opa mit seiner Knarre gehen. So, mein Opa ist dann 1999 gestorben, und meine Oma hatte dann die Waffe. Meine Oma ist 2010 gestorben. Jetzt hat mein Vater die Pistole. Und das völlig legal. Da es sich um eine Waffe aus Wehrmachtsbeständen handelt ist sie auch nirgendwo regestriert ausser im Soldbuch meines Opas.
Also soooo streng wie oft behauptet, ist das Waffengesetz hier doch nicht. Mich würde mal interessieren, wieviele Waffen aus diesen Beständen noch völlig legal irgendwo schlummern.
 
Interessante Story.
Mein Opa hat es nur bis zum Unteroffizier im Nachschub gebracht. Und ich bis zum Hauptgefreiten.
Die Pershing mit Atomsprengkopf mit der wir rumhantiert haben, hat nicht in die Tasche gepasst.
 
Happiness is a warm gun bang bang shoot shoot
 
es gibt im deutschen Waffenrecht eine ErbenWBK die berechtigt geerbte und schussunfähig gemacht Waffen zu besitzenOma hätte eine gebraucht sonst nennt sich das illegaler Waffenbesitz
Papa braucht auch eine nennt sich sonst illegaler Waffenbesitz

Was gilt als illegaler Waffenbesitz?​

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt detailliert, welche Waffen erlaubt sind, wer sie besitzen darf und unter welchen Voraussetzungen. Illegaler Waffenbesitz liegt vor, wenn:

  • eine erlaubnispflichtige Waffe ohne entsprechende Erlaubnis (z. B. Waffenbesitzkarte) besessen wird,
  • verbotene Waffen (z. B. Schlagringe, Butterflymesser, bestimmte Schusswaffen) aufbewahrt oder mitgeführt werden,
  • Waffen unsachgemäß gelagert oder transportiert werden,
  • Waffen trotz Entzug der Erlaubnis weiterhin im Besitz sind.
Auch Munition fällt unter das Waffengesetz – wer etwa Patronen ohne Erlaubnis besitzt, macht sich strafbar.

Häufige Missverständnisse – das sollten Sie wissen​

„Die Waffe ist geerbt – das ist doch erlaubt.“ Nein. Auch Erbstücke unterliegen dem Waffengesetz. Wer eine Waffe erbt, muss sie unverzüglich anzeigen und eine entsprechende Erlaubnis beantragen oder die Waffe deaktivieren lassen.

„Ich habe die Waffe nur zu Hause, nicht in der Öffentlichkeit.“ Auch der Besitz in den eigenen vier Wänden ist genehmigungspflichtig. Ohne gültige Erlaubnis liegt ein Verstoß vor – unabhängig davon, ob die Waffe geführt wird.

„Die Waffe ist alt und nicht funktionsfähig.“ Auch funktionsuntüchtige Waffen können unter das Waffengesetz fallen, insbesondere wenn sie leicht wieder instand gesetzt werden können.

Strafrechtliche Folgen – was droht?​

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden – abhängig von Art und Schwere des Vergehens.

1. Ordnungswidrigkeit (§ 53 WaffG):Bei geringfügigen Verstößen, etwa unsachgemäßer Lagerung, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

2. Straftat (§ 52 WaffG): Wer verbotene Waffen besitzt oder erlaubnispflichtige Waffen ohne Genehmigung führt, riskiert:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren,
  • in besonders schweren Fällen (z. B. bandenmäßiger Besitz oder Verbindung mit anderen Straftaten) bis zu zehn Jahren.
3. Weitere Konsequenzen: Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen:

  • Eintrag ins Führungszeugnis,
  • Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse,
  • Beschlagnahme und Vernichtung der Waffen.
 
Zurück
Oben