Angemessene Badekleidung im Schwimmbad

Samuel

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Herausgelöst aus dem Thread Schwimmen im Badeanzug

Ich habe gestern während unseres Tauchtrainings den befreundeten Schwimmmeister (bitte nicht Bademeister sagen) die Frage nach der korrekten Badebekleidung gestellt. Seine Aussage gilt natürlich primär für sein Bad.

Badebekleidung muss den Ansprüchen des Schwimmbetriebs genügen
  • Es darf nicht färben
  • Es muss dem hygienischen Anspruch genügen
  • Es muss dem Sicherheitsstandard genügen
  • Es muss angemessen sein
Bezogen auf die letzte Aussage, was ist angemessen?

Da ich direkt gefragt habe: Darf ein Mann beispielsweise im Bad einen Bikini tragen?

Antwort: Die Schwimmmeister haben nicht die Möglichkeit, dem Mann diesen Bikini zu verbieten. Auch wenn, original wiedergegeben „…. Es total bescheuert aussehen würde….“.

Es wäre sonst und da hat @Fahrenheit451 Recht, eine Diskriminierung. Hallo @Gotti , in diesem Fall hättest Du keine Möglichkeit, über den Schwimmmeister einzugreifen.

Jetzt aber das „Aber“: Eingreifen würden Schwimmmeister dann, wenn die Intimzone des Trägers, egal ob bei Mann oder Frau, zu freizügig über die Badebekleidung dargestellt werden würde.

Ein Mann, im String-Tanga und gut bestückt, würde dann freundlich, aber bestimmend zum Wechseln der Badebekleidung aufgefordert werden. Hier verwies er auf das Hausrecht und das Vorrecht der Schwimmmeiter*innen, Entscheidungen über angemessen oder nicht zu treffen.

Ich meine, wir haben unter den Schreibern einen Schwimmeister, hallo @Holger , Eventuell könntest Du hier mit Deinen Input abschließend beisteuern.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin
Es kommt auf viele andere Situationen an.
Zb.
1: zu was für eine Zeit morgens , abends
2: ist es voll im Bad
3: wo befindet sich der Badegast
4: wie benimmt sich der Badegast
etc. Alles einzeln aufzuzählen wäre müßig!
letztendlich ist es die Entscheidung des Schwimmmeisters einzuschreiten oder nicht.
Rote Linie wäre, wenn es zu erkennen wäre das er andere belästigt oder er es darauf ankommen lässt sich zu präsentieren!
 
Hausrecht vs Willkür. Dennoch ist es ja im Grunde klar. Ein String bei entsprechender Bestückung scheidet aus. Sich zu präsentieren - nunja das finde ich wiederum schwierig. Schöne Frauen dürften das? Durchschnittliche Männer die total bescheuert aussehen aber nicht. Interessant wie es vom Bodyshaming zum Genderschaming kommt. Ich würde mir da mehr Angemessenheit unter dem Fokus der Gleichbehandlung wünschen.
 
Schöne Frauen dürften das?
Nein, bitte hier noch einmal lesen
Eingreifen würden Schwimmmeister dann, wenn die Intimzone des Trägers, egal ob bei Mann oder Frau, zu freizügig über die Badebekleidung dargestellt werden würde.
Die Gleichbehandlung bezüglich der Angemessenheit sehe ich nach dem Gespräch mit dem Schwimmmeister nicht verletzt. Wie er einen Mann im Bikini nun wertschätzt, ist seine persönliche Ansicht, die akzeptiert werden muss.
 
Weniger als Reaktion auf deinen Beitrag @Samuel mehr als Reaktion auf den Eindruck den ich beim lesen von @Holger “s Beitrag hatte. Und ja, der Bademeister darf denken was er möchte, nur sagen eben nicht.
 
Ungeachtet dessen liegt es im Ermessen des Bademeisters ob er Männer im Bikini im Bad akzeptiert oder diese raus schmeißt.

Und das ein Bademeister nicht sagen darf was er denkt? Nun ja - das kann man so oder so sehen.
 
Bei diesem ganzen Hin- und Hergerede, frage ich mich doch, warum muss immer alles ausdrücklich verboten werden?

Wenn man sich doch mal wieder auf die alten Tugenden wie Anstand und Sitte berufen würde, wäre es eigentlich klar, wie man sich in einem öffentlichen Bereich, wie einen Schwimmbad z. B. zu verhalten hat.

Diese Selbst-Profilierung um jeden Preis, nimmt doch schon krankhafte Züge an . . .
 
Im wesentlichen kann ich mich dem anschließen. Früher wäre kein Dummkopf auf die Idee gekommen in einem Hallen-/Freibad im Bikini aufzutauchen.

Aber vielleicht sind das Menschen die sich bei einem expliziten Verbot diskriminiert fühlen und dagegen klagen. Dann warte ich nur noch drauf das Menschen im Park oder an der Haltestelle fi...... und sich bei einem Verbot sich gleichfalls diskriminiert fühlen.
 
Ungeachtet dessen liegt es im Ermessen des Bademeisters ob er Männer im Bikini im Bad akzeptiert oder diese raus schmeißt.

Und das ein Bademeister nicht sagen darf was er denkt? Nun ja - das kann man so oder so sehen.
Ja und es liegt in meinem Ermessen, dazu eine schriftliche Stellungnahme einzufordern und diese ggf rechtlich überprüfen zu lassen..
 
Wenn man nichts Besseres mit seiner Zeit anzufangen weiss und seine Zahlungsmittel gerne für Sinnloses ausgibt. Sicherlich.

Da gibt es nur eine ganz kleine Kleinigkeit, an der sich die besten Anwälte die Zähne ausbeißen und das nennt sich Hausrecht.

Aber klar, Hauptsache man hatte dazu was gesagt, auch wenn es der größte Müll war . . .
 
Ja und es liegt in meinem Ermessen, dazu eine schriftliche Stellungnahme einzufordern und diese ggf rechtlich überprüfen zu lassen..

1. Wenn man sich zum Affen machen will dann immer zu........

2. Hausrecht dürfte über ALLEM stehen zumindest bei privaten Einrichtungen.
 
Und ist liegt im Hausrecht begründet nicht jeden Fetischkram zum begründeten Diskriminierungegenstand zu machen. Dafür sind Fetisch oder Päärchenclubs da um sich auszuleben.
 
Falsch @Inspector Gadget das entwickeln von Recht, beziehungsweise von Gesetzen und Vorschriften ist das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses. Und die Urteile die nach Maßgabe dieser Gesetze getroffen werden, können mitunter, je nach Qualität und Sorgfalt, von anderen Gerichten überprüft werden - damit nämlich genau das verhindert wird, was du behauptest.
 
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