1937 bauten die Nationalsozialisten das Konzentrationslager Buchenwald in der Nähe von Weimar. Der Spruch „Jedem das Seine“ (in der Bedeutung von „Jedem, was er verdient“) steht von innen lesbar über dem Haupttor. Er richtete sich somit direkt an die Lagerinsassen. Dies stellt eine Besonderheit gegenüber den anderen Konzentrationslagern dar, deren Torsprüche mit ihren nach außen gerichteten Schauseiten sich vornehmlich an die Bevölkerung außerhalb der Lager wandten, wie beispielsweise „Arbeit macht frei“ in Auschwitz, Dachau, Groß-Rosen, Sachsenhausen oder Theresienstadt.
In den 1990er Jahren setzte ein kritischer Umgang ein, der unter anderem in der Auseinandersetzung um Trutz Hardos 1996 erschienenen Roman Jedem das Seine seinen Ursprung hatte. Hardo rechtfertigt in dem Roman den Holocaust, indem er ihn als Vollstreckung des „Karmagesetzes“ interpretiert, jedem Insassen von Buchenwald sei „in konzentrierter Weise das ihm aus karmischer Gesetzmäßigkeit zustehende Schicksal zugewiesen, um seine Verschuldung abzuarbeiten und dadurch frei zu werden.“ Das Amtsgericht Neuwied verurteilte Hardo am 4. Mai 1998 wegen „Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ zu einer Geldstrafe und untersagte die Weiterverbreitung des Buches. Damit wurde auch offiziell klargestellt, dass die Legitimierung der Buchenwalder Bedeutung von „Jedem das Seine“ in der Bundesrepublik gegen geltendes Recht verstößt.
In Gerichtsverfahren gegen einen Mann, der auch Mitglied der rechtsextremen NPD ist, urteilten im Dezember 2015 das Amtsgericht Oranienburg, im November 2016 das Landgericht in Neuruppin und im April 2017 das Oberlandesgericht Brandenburg, dass eine Tätowierung, die einen Auschwitz-Wachturm und das Buchenwald-Logo „Jedem das Seine“ darstellt, als Billigung des Massenmordes an Juden im Dritten Reich strafrechtlich zu ahnden ist, wenn sie in einem Schwimmbad öffentlich gezeigt wird. Im konkreten Fall wurde eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt.
Das im zweiten Absatz mit dem Karmagesetz dürfte alles in allem auch die Bedeutung sein, in der der Spruch von den Nationalsozialisten über dem Lagertor gemeint war.
《Ihr habt nur Leid und Tod verdient, weil ihr seid, was ihr seid.》
An letztern Fall mußte ich bei der ganzen Diskussion immer wieder denken. Der Typ hat den Spruch in gotischen Lettern tatsächlich über die komplette Breite als Arschgeweih tätowiert und darüber den KZ Wachturm.
Will hier jetzt kein Foto einstellen, einfach mal nach "Jedem das Seine Tatoo" googeln.
Verstehe echt nicht, wie man sich mit so einer Tätowierung noch ganz selbstverständlich in der Öffentlichkeit zeigen und bewegen kann. Der kam sich dabei wahrscheinlich auch noch total cool vor.
Das das strafrechtlich geahndet wurde finde ich gut und richtig.
Tattoos dieser Art sind nicht an sich strafbar. Der Staatsanwalt wird nur tätig, wenn ihre Träger sie öffentlich zeigen. Sofern der Mann ein T-Shirt überzieht, gibt es – zumindest juristisch – kein Problem.
https://www.n-tv.de/panorama/Badegast-mit-Nazi-Tattoo-steht-vor-Gericht-article16622076.html
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-04/nazi-tattoo-npd-marcel-zech-haft-urteil